Eva Röder diskutiert mit
Yvonne Fritz, Vorstand Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
Dr. Mithu Sanyal, Journalistin und Autorin
Prof. Dr. Christiane Woopen, Medizinethikerin, Universität Bonn
Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren, § 218 reformieren, das will eine Experten-Kommission der Bundesregierung.
Sie empfiehlt, Frauen eine Abtreibung zu erlauben, mindestens bis zur 12. Woche. Eine Stärkung der weiblichen Selbstbestimmung, sagen die einen, reine Symbolik die anderen. Schon jetzt gilt: Wer abtreibt, macht sich - mit Ausnahmen - zwar strafbar, die Strafe wird aber nicht vollstreckt, wenn sich die Schwangere beraten lässt und drei Tage bis zum Abbruch wartet.
Was würde eine Legalisierung betroffenen Frauen in der Praxis bringen? Ist die Sorge um den Schutz des ungeborenen Lebens begründet? Und hat CDU-Chef Friedrich Merz recht, wenn er vor einem Streit um die Abtreibung als dem nächsten „gesellschaftlichen Großkonflikt" warnt?
3.6.1971 "Wir haben abgetrieben" – Die Stern-Kampagne, initiiert von Alice Schwarzer
3.6.1971 | Es war eine der bekanntesten Titelgeschichten der Zeitschrift "Stern" und zugleich die Kampagne, mit der die Journalistin Alice Schwarzer als Kämpferin für Frauenrechte bundesweit bekannt wurde. Sie erschien am 6. Juni. 374 prominente Frauen erklären darin öffentlich, dass sie abgetrieben hätten und fordern die Abschaffung des Paragrafen 218. Zwei Monate zuvor hatte es schon eine ähnliche Kampagne in Frankreich gegeben, an der Alice Schwarzer ebenfalls beteiligt war. Bevor die Ausgabe des "Stern" erscheint, schaltet er Anzeigen in verschiedenen deutschen Tageszeitungen. Davon handelt der folgende Bericht vom 3. Juni im Süddeutschen Rundfunk. Alice Schwarzer wird dabei nicht erwähnt, man kennt sie noch kaum. Dafür die Schauspielerin Vera Tschechowa. Denn die Bild-Zeitung behauptet, Tschechowa habe nicht gewusst, was sie da unterschreibe. Also ruft der Reporter sie einfach an und fragt sie. Tschechowa erklärt, sie stehe zu ihrer Aussage.
Nachdem dieser Sachverhalt geklärt ist, geht die Sendung auf die juristischen Folgen dieser öffentlichen Selbstbezichtigung ein. Der ehemalige Bundesrichter Heinrich Jagusch erklärt, dass die Staatsanwaltschaft nach dieser Kampagne keineswegs zwangsläufig aktiv werden müsse.