Wer darf eigentlich wählen und wer nicht? Wie funktioniert Panaschieren und Kumulieren? Und welche Gremien werden gewählt? Die wichtigsten Regelungen im Überblick.
Mehr als 2.000 Ortsgemeinderäte, 24 Kreistage, 12 Stadträte und mehr als 100 Verbandsgemeinderäte werden am 26. Mai in Rheinland-Pfalz gewählt - ein wahrer Kreuzchen-Marathon für die Wähler. Wir helfen Ihnen durch den Stimmzettel-Dschungel.
Wer darf wählen?
Um das aktive Wahlrecht ausüben zu können, muss man 18 Jahre alt und EU-Bürger sein. Zudem muss man mindestens drei Monate in dem Wahlgebiet, in dem man aktuell wohnt, gemeldet sein. Bei mehreren Wohnungen gilt der Hauptwohnsitz. Ausgeschlossen von der Wahl sind Menschen, die laut richterlichem Beschluss ihre Grundrechte verwirkt haben.
Im Gegensatz zur vergangenen Kommunalwahl dürfen in diesem Jahr erstmals behinderte Menschen, die unter Betreuung stehen, wählen gehen und selbst gewählt werden. Der Landtag hat den bislang geltenden Ausschluss Ende März einstimmig aufgehoben und damit eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Von der Europawahl sind diese Personen aber weiter ausgeschlossen.
Wen kann ich wählen?
Wer für ein Gremium kandidiert (passives Wahlrecht), muss ebenfalls das 18. Lebensjahr vollendet haben und EU-Bürger sein. Bürgermeister-, Ortsvorsteher- oder Landratskandidaten müssen mindestens 23 Jahre alt sein. Hauptamtlich tätig sein darf zudem nur, wer am Wahltag unter 66 ist.
Wann wird gewählt?
Die Kommunalwahl findet am 26. Mai 2019 statt. Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen bekommen bis zum 5. Mai eine Wahlbenachrichtigung per Post. Wer bis dahin keine Benachrichtigung erhalten hat, kann sich bis zum 10. Mai bei der zuständigen Gemeindeverwaltung melden. Briefwähler sollten darauf achten, dass der ausgefüllte Wahlzettel bis Mittwoch, den 22. Mai in der Post ist.
Wo wähle ich?
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, seine Stimmen abzugeben: im Wahllokal oder per Briefwahl. Wer klassisch in der Wahlkabine wählen möchte, findet die Adresse des nächstgelegenen Wahllokals in der Wahlbenachrichtigung. In der Regel sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Wie wähle ich?
Bei der Wahl vor Ort sollte man die Wahlbenachrichtigung sowie einen Ausweis dabei haben. Nach erfolgreicher Identitätsprüfung teilen die Wahlhelfer dann die Stimmzettel aus. Über die Anzahl der Kreuze, die man machen darf, informiert der Stimmzettel. Laut deutschem Wahlrecht findet die Wahl geheim, frei und unmittelbar statt. Zudem ist es eine allgemeine und gleiche Wahl, das heißt jeder Bürger, unabhängig von Geschlecht oder Ethnie, kann daran teilnehmen und jede Stimme hat gleiches Gewicht.