Kumulieren, panaschieren, unechte Teilortswahl: Klingt kompliziert. Ist es auch. Aber keine Panik. Hier finden Sie von "A wie Ausschuss" bis "Z wie Zutritt verboten" alles, was Sie zur Kommunalwahl wissen müssen.
Bei keiner anderen Wahl haben die Baden-Württemberger so viel direkten Einfluss: Am 26. Mai dürfen sie ihre Gemeinde- oder Ortschaftsräte sowie Kreisräte wählen. In 1.101 Städten und Gemeinden können die Wähler zwischen 8 und 18 Uhr im Wahllokal ihre Stimme abgeben. Für alle, die an dem Tag nicht wählen gehen können, gibt es die Briefwahl.
Wähler können ihre Stimmen auf einzelne Bewerber ansammeln (kumulieren) oder sie auf Kandidaten unterschiedlicher Wahlvorschlagslisten verteilen (panaschieren). Was das genau bedeutet, wo Sie ihr Wahllokal finden und wie der Stimmzettel aussieht, erfahren Sie hier von A bis Z.
Kommunalwahl A bis Z K wie Kommune
Fit für die Kommunalwahl? Mit unserem "A bis Z" bringen Sie Ihr Politik-Wissen auf den neuesten Stand. K wie Kommune