Grundsätzlich sind Gemeinderatssitzungen öffentlich, hier gilt das Prinzip der Transparenz der Öffentlichkeit gegenüber. Das bedeutet, jede/r Bürger/in kann zuhören, hat aber kein Rederecht. Personalfragen oder Angelegenheiten, die konkrete Personen betreffen, werden allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt.