Wer am 26. Mai noch nichts vorhat, mindestens 18 Jahre alt und Deutscher oder EU-Bürger ist, kann sich mit ein paar Stunden Arbeit um die 60 Euro dazuverdienen.
Wer mitmachen möchte, sollte zusätzlich seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde wohnen, wo man mithelfen will, und darf vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sein. Wahlhelfer/innen sind für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Abstimmung zuständig und markieren jede Stimmabgabe in den Wahllisten. Ab 18 Uhr startet dann das große Auszählen der Stimmen.
In Gemeinden, in denen sich gar keine Wahlhelfer/innen freiwillig melden, können dagegen sogar Bürger/innen zum Helfen verpflichtet werden.
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