Zur organisatorisch einfacheren Durchführung von Wahlen wird das geografische Wahlgebiet in Wahlbezirke eingeteilt. Normalerweise bilden Gemeinden oder Stadtviertel mit 2.500 Einwohnern einen Wahlbezirk. Damit ist die Zahl nicht zu groß, was es logistisch einfacher macht, und auch nicht zu klein (sonst kann erkannt werden, wer wie abgestimmt hat).
Jedem Wahlbezirk ist jeweils ein Wahllokal und ein Wahlvorstand zugeordnet. Letzterer passt auf, dass die Wahlen geordnet ablaufen, beispielsweise nicht zwei Menschen zusammen in eine Kabine verschwinden und die Wahlzettel alle in Umschlägen sind, bevor sie in die Urnen geworfen werden etc..
Sonderwahlbezirke werden gebildet, wenn es eine größere Anzahl an Wahlberechtigten gibt, die keinen Wahlraum außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Pflegeheim, Seniorenheim etc.) aufsuchen können.
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