Spätestens bis drei Wochen vor der Wahl erhalten Sie, ohne dass Sie etwas tun müssen, die Wahlbenachrichtigung, auf der die Verwaltung mitteilt, dass Sie wählen dürfen, wann der Wahltermin ist und in welchem Wahllokal Sie wählen dürfen.
Sie werden auch über die Möglichkeit informiert, die Briefwahl zu nutzen.
Achtung! Wenn Sie nicht spätestens bis 5. Mai 2019 eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, dann sollten Sie sich in Ihrem Rathaus erkundigen, warum Sie nicht benachrichtigt wurden.
Wenn man jedoch als Wahlberechtigter im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann man auch ohne Wahlbenachrichtigung im Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dem man wohnt, man muss sich nur ausweisen können. In diesem Fall bedarf es also keiner Wahlbenachrichtigung.
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