Termine über Termine… Um bei der anstehenden Kommunalwahl den Überblick zu behalten, gibt es hier eine Liste mit den wichtigsten Daten, wann wo was ansteht:
Was? | Wann? | Details? |
Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge | ab dem 1. Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung möglich: 19.03.19 und spätestens bis zum 28.03.2019 | Die Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen am 26. Mai können frühestens am 19. März und müssen spätestens am 59. Tag vor der Wahl, also am 28. März, bis 18 Uhr beim Vorsitzenden des jeweils zuständigen Wahlausschusses eingereicht werden. |
Wahlbenachrichtigung | bis 5. Mai 2019 | Spätestens bis drei Wochen vor der Wahl erhalten Sie, ohne dass Sie etwas tun müssen, die Wahlbenachrichtigung, auf der die Verwaltung mitteilt, dass Sie wählen dürfen und in welchem Wahllokal Sie wählen dürfen. Achtung! Wenn Sie nicht spätestens bis 5. Mai eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, dann sollten Sie sich bei Ihrem Rathaus erkundigen, warum Sie nicht benachrichtigt wurden. |
Stimmzettel | eine Woche vor der Wahl | Damit Sie sich in Ruhe auf die Wahl vorbereiten können, schickt Ihnen Ihre Stadt oder Gemeinde bis etwa eine Woche vor der Wahl Ihre Stimmzettel und ein Merkblatt mit Hinweisen zur Stimmabgabe zu. |
Wahltag | 26. Mai 2019 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr | Am Wahltag hat Ihr Wahllokal von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Im Wahllokal erhalten Sie einen Umschlag, in den Sie Ihre Stimmzettel stecken können. Wenn Sie Ihren Stimmzettel verschrieben haben oder nicht mehr finden, bekommen Sie im Wahllokal einen neuen Stimmzettel und können ihn dort ausfüllen. |
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