Mitmachen können Bürgerinnen und Bürger auf vielen Ebenen. Dies sind unter anderem:
Sich selbst wählen lassen: Deutsche und EU-Bürger, die über 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, haben das passive Wahlrecht. Das heißt: Sie können sich in den Gemeinderat wählen lassen und ein Mandat übernehmen, egal ob als Rats-, Kreistags- oder Ausschussmitglied.
Der "Wahlvorschlag", die Bewerbung um die Wahl, muss bis zum 59. Tag vor der Wahl (18 Uhr) eingereicht sein. Dieses Jahr ist der 28. März 2019 der Stichtag.
Wählen gehen: Das ist sicherlich die unaufwändigste Mitmach-Methode. Einfach am 26. Mai mit dem Stimmzettel ins Wahllokal marschieren. Und wer nicht da ist, kann vorher per Brief wählen.
Sich als Wahlhelfer engagieren.
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