Der Begriff kommt aus dem Lateinischen: "Cumulus" heißt so viel wie "Anhäufung" (bekannt auch von den Cumulus-Wolkenhaufen).
Im Wahlrecht heißt "Kumulieren", dass der Wähler in einer Listenwahl seine Stimmen bei einem Kandidaten "anhäufen" kann. Das bedeutet, dass er mehrere Stimmen für einen Kandidaten abgeben kann (bei der Kommunalwahl in Baden-Württemberg max. 3). Durch seine Stimmabgabe kann der Wähler die Reihenfolge des Wahlvorschlags kräftig durcheinanderbringen. Das hat Auswirkungen auf die Personalplanung der Parteien und Wählervereinigungen, die so nur begrenzt planbar wird.
In Baden-Württemberg kann ein Kandidat bis zu drei Stimmen von einem Wähler erhalten. Im Schwäbischen wird "kumulieren" auch als "häufeln" bezeichnet.
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