Kommunalpolitik wird nach gesetzlich geregelten Bestimmungen ausgeführt. Deshalb besitzt jede Gemeinde auch eine Gemeindeordnung bzw. Gemeindeverfassung. Dabei hat der Landesgesetzgeber, also die Bundesländer, die Gemeindeordnung erlassen. Das ist auch der Grund, warum heute jedes Bundesland ein eigenes kommunales Verfassungssystem hat.
Wichtige Merkmale der Gemeindeverfassung von Baden-Württemberg sind, dass der Gemeinderat als Vertretung der Gemeindebürger für fünf Jahre gewählt wird, der Bürgermeister eine starke Stellung hat und es in der Gemeindeverfassung zahlreiche Elemente direkter Demokratie gibt. Beispielsweise die Möglichkeit, Bürgerversammlungen oder Bürgeranträge auf Befassung des Gemeinderats mit einem bestimmten Thema einzuberufen oder Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu ermöglichen.
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