Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde. Er ist allerdings kein Parlament, sondern ein Verwaltungsorgan. Im Gemeinderat wird grundsätzlich festgelegt und überwacht, wie die Gemeinde verwaltet wird, hier wird der Haushalt kontrolliert und es werden wichtige Beschlüsse getroffen.
Der Gemeinderat besteht - Überraschung - aus Gemeinderäten, die am 26. Mai für fünf Jahre gewählt werden.
Sowohl Gemeinde- als auch Stadträte arbeiten ehrenamtlich. Ihre Anzahl entscheidet sich danach, wie viele Einwohner die Gemeinde hat. In Baden-Württemberg hat Stuttgart mit 60 Stadträtinnen und Stadträten die größte Anzahl, Böllen (Kreis Lörrach) dagegen als kleinste Gemeinde im Land nur sieben Gemeinderäte.
Der Vorsitzende von Gemeinderäten ist der Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister.
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