Auf kommunaler Ebene wird der Bürgerentscheid als Instrument benutzt, um die Bürger bei einer Sachfrage direkt in den politischen Entscheidungsprozess miteinzubeziehen, zum Beispiel, ob ein neues Stadtviertel gebaut werden soll. Dabei entscheiden die Bürger anstelle des Gemeinderats. Die Bürger einer Gemeinde haben also eine direkte Entscheidungsmacht über eine Angelegenheit, die ihre Gemeinde betrifft.
Ein Bürgerentscheid wird entweder vom Gemeinderat oder von den Bürgern initiiert. Ist Letzteres der Fall, geht dem Bürgerentscheid ein Bürgerbegehren voraus. In einem Bürgerbegehren sollen nicht die Interessen Einzelner verfolgt, sondern Ratsbeschlüsse korrigiert bzw. Maßnahmen von allgemeinem Interesse durchgesetzt werden.
Beim Bürgerentscheid muss ein Quorum erreicht werden, also eine notwendige Anzahl an Stimmen, damit der Bürgerentscheid gültig ist. Das Quorum liegt in Baden-Württemberg bei 20 Prozent. Wird das Quorum nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat über die Angelegenheit.
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