In Rheinland-Pfalz wird der Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnsiedlungen reduziert. Dadurch stehen mehr Flächen für die Erzeugung von Windenergie zur Verfügung.
Mit dem geringeren Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnsiedlungen von nun einheitlich 900 Metern will die Landesregierung den Ausbau der Windkraft in Rheinland-Pfalz vorantreiben. Der Ministerrat beschloss am Dienstag eine entsprechende Änderung des Landesentwicklungsprogramms.
Bisher galt bei Anlagen mit mehr als 200 Metern Höhe ein Mindestabstand von 1.100 Metern. Eine zusätzliche Abstandsreduzierung um 20 Prozent auf dann 720 Meter ist laut Regierung zudem zulässig, wenn alte Windenergieanlagen durch neue ersetzt werden. Im Gegensatz zu früher ist bei diesem sogenannten Repowering keine Verringerung der Anlagenanzahl mehr erforderlich.
"Wummern" und Vibrationen: Windräder in der Kritik
Dass Windkraftanlagen immer näher an Orte rücken, sorgt immer wieder für Kritik. Denn Windräder erzeugen ein "Wummern", das je nach Windrichtung weit zu hören ist. Außerdem erzeugen die Anlagen einen Infraschall, der zwar nicht hörbar ist, aber als Vibration wahrgenommen werden kann. Nach einer Einschätzung des Umweltbundesamtes stehen die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Infraschall nicht im Widerspruch zur Windnutzung. Infraschall entstehe auch durch Meeresbrandungen, Verkehr oder Klimaanlagen.
Innenminister Ebling spricht von "Meilenstein"
Die Änderung soll noch im Januar in Kraft treten und ist nach Worten von Innenminister Michael Ebling (SPD) "ein wichtiger Meilenstein zur Erreichung der Klimaziele" in Rheinland-Pfalz. Damit sei die Grundlage für einen "kräftigen Ausbau" der Windenergie geschaffen.
17 neue Anlagen in Rheinland-Pfalz im Jahr 2022
Im zurückliegenden Jahr wurden in Rheinland-Pfalz laut Branchenverband 17 neue Windkraftanlagen errichtet. Bundesweit waren es demnach 551 - und damit 25 Prozent mehr als im Jahr zuvor. "Die Zahlen bleiben im fünften Jahr in Folge ernüchternd“, lautet die Bilanz von Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie BWE. Besonders der Süden - Bayern und Baden-Württemberg - dürfe sich nicht länger aus der Verantwortung stehlen.
Durch die neuen Regelungen würden mehr als sieben Prozent der Landesfläche zusätzlich für Windenergieanlagen grundsätzlich geöffnet werden, heißt es von der Landesregierung. Insgesamt könnten dann rund 20 Prozent der Landesfläche potenziell für die Windenergie genutzt werden. Es komme nun darauf an, dass die Kommunen die neu geschaffenen Möglichkeiten für einen kräftigen Ausbau der erneuerbaren Energien nutzten. Das stärke Klimaschutz und Versorgungssicherheit gleichermaßen.
Naturpark-Kernzonen nicht mehr vollständig ausgeschlossen
Eine weitere Neuerung ist laut Landesregierung, dass die Windenergienutzung in Naturpark-Kernzonen künftig nicht mehr vollständig ausgeschlossen ist. Ausnahmen sollen zulässig sein, wenn das Schutzziel der Kernzone nicht erheblich gestört werde. Zudem werde künftig auch eine Zulassung von Einzelstandorten bei Windrädern möglich sein. Die Errichtung im Verbund von mindestens drei Anlagen bleibe aber weiter ein Grundsatz der Raumordnung.
Weiter keine Windräder im Pfälzerwald
Der Schutz des Unesco-Welterbes Oberes Mittelrheintal werde mit der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms sogar erweitert, erklärte der Innenminister. Durch Ausschlussgebiete, die gestaffelt für bestimmte Windenenergieanlagenhöhen gelten, sei sichergestellt, dass der Welterbestatus des Tals nicht gefährdet wird.
Mit Blick auf das Biosphärenreservat Pfälzerwald bleibe es zunächst beim vollständigen Ausschluss von Windenergieanlagen, Änderungen könnten aber nach Absprache zu "gegebener Zeit" erfolgen.