Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach ermittelt nach einem Unfall mit einem Streifenwagen gegen eine Polizeibeamtin. Eine der Fragen dabei: Durfte sie bei Rot über die Ampel fahren.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Polizistin wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie fahrlässiger Körperverletzung.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war die Polizistin Anfang Dezember mit zwei Kollegen auf dem Weg zu einem Einsatz wegen häuslicher Gewalt, als die Beamtin eine rote Ampel überfuhr und mit einem Bus zusammenprallte.
Sachschaden von mindestens 80.000 Euro
Nach bisherigem Ermittlungsstand habe die Polizistin beim Überfahren der roten Ampel zwar das Blaulicht angehabt, nicht aber das Martinshorn. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird die Vorfahrtsregel aber nur dann außer Kraft gesetzt, wenn beides eingeschaltet ist.
Bei dem Unfall Anfang Dezember wurden drei Polizeibeamte, der Busfahrer sowie ein Fahrgast leicht verletzt. Nach Angaben der Polizei entstand ein Sachschaden von mindestens 80.000 Euro.
Neben Polizei und Rettungsdienst seien 25 Kräfte der Feuerwehr vor Ort gewesen. Die Bundesstraße 41 in Idar-Oberstein war zeitweise gesperrt.