Die Unabhängige Aufarbeitungskommission Trier lässt den Fall Dillinger vom früheren Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer und dem früheren Oberstaatsanwalt Ingo Hromada untersuchen.
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier hat eigenen Angaben zufolge Maßnahmen getroffen, "um die kürzlich zutage getretenen Missbrauchstaten des verstorbenen Priesters Edmund Dillinger zusammen mit den bereits bekannten Vorkommnissen umfassend und rasch zu untersuchen."
Früherer Generalstaatsanwalt und Oberstaatsanwalt untersuchen Fall
Zur wissenschaftlich fundierten Untersuchung des Falles habe man ein eigenständiges Projekt auf den Weg gebracht, da die bisherigen personellen Ressourcen der Kommission nicht ausreichten, um den Fall in der gebotenen Geschwindigkeit und Intensität zu untersuchen.
Neben dem früheren Generalstaatsanwalt in Koblenz, Jürgen Brauer, habe man den früheren stellvertretenden Leiter der Staatsanwaltschaft Trier, OStA a.D. Ingo Hromada, gewinnen können, um die Geschehnisse zu untersuchen.
Sie sollen einer Mitteilung zufolge als Team zusammenarbeiten und alle erforderlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt bekommen. Dies umfasse nicht zuletzt auch eventuell erforderliche Ermittlungsfahrten nach Afrika oder in sonstiges Ausland sowie die überdiözesane Untersuchung.
Brauer sieht Akteneinsicht beim Bistum als Geschäftsgrundlage
Für die Untersuchung sei umfassender Zugang zu allen Akten des Bistums zugesichert worden. Auch werde die möglichst enge Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen angestrebt, heißt es in der Mitteilung weiter.
Darüber hinaus sagte Jürgen Brauer dem SWR, er erwarte fest, Zugang zu den Bistums-Akten zu erhalten. "Das ist die Geschäftsgrundlage, davon gehe ich aus", so Brauer. Wenn dies nicht gewährleistet wäre, wäre seine Arbeit und das Projekt ganz schnell zu Ende.
Was hingegen die Staatsanwaltschaft in Mainz angeht, will Brauer dort eine sogenannte Akteneinsicht für Forschungsvorhaben beantragen. Normalerweise werde dies gewährt, sofern nicht gravierende datenschutzrechtliche Bedenken einer solchen Anfrage entgegenstünden. Wobei es im Fall Dillinger auch ein allgemeines öffentliches Interesse gebe. Daher sei er recht optimistisch.
Erster Zwischenbericht in drei Monaten
Nach Angaben der Aufarbeitungskommission ist es geplant, dass Jürgen Brauer und Ingo Hromada nach drei Monaten einen ersten Zwischenbericht veröffentlichen sowie einen zweiten Zwischenbericht nach weiteren drei Monaten. Zum Abschluss der Untersuchung solle ein umfassender Abschlussbericht öffentlich vorgelegt werden. Die Gesamtdauer des Projektes sei zunächst auf neun Monate angelegt.