Im Prozess wegen Bandendiebstahls hat das Landgericht Trier den Angeklagten zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Zuvor hatte er gestanden.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen schweren Bandendiebstahls in vier Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben war. Er muss für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Dem Urteil vorangegangen war ein so genanntes Rechtsgespräch zwischen dem Gericht, der Staatsanwältin, dem Anwalt und dem Angeklagten. Im Falle eines Geständnisses wurde dem Angeklagten eine Strafe zwischen drei Jahren und dreieinhalb Jahren zugesichert.
Daraufhin gab der 33-Jährige zu, bei drei der fünf angeklagten Einbrüche als Fahrer dabei gewesen zu sein. Dafür habe er jeweils ein paar hundert Euro bekommen. In einem Fall sei es beim Einbruchsversuch geblieben, dafür habe er kein Geld bekommen, sagte er vor Gericht.
Mittäter noch nicht identifiziert
Tatorte waren laut Anklageschrift zweimal in Völklingen, in Mainz, in Trier und im baden-württembergischen Malterdingen. In Mainz blieb es bei einem Einbruchsversuch, weil die Alarmanlage losging.
Bei den Tätern handele es sich um eine Bande, die in unterschiedlicher Besetzung die Taten begangen habe. Mindestens sechs weitere Mittäter seien bislang noch nicht abschließend identifiziert, so die Anklage.
Der Angeklagte wurde im August vergangenen Jahres in Trier verhaftet und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Beute mit geschätztem Wert von 150.000 Euro
Bei den Einbrüchen in metallverarbeitende Betriebe und Recyclingfirmen stahl die Bande laut Staatsanwaltschaft Kupferkabel, Kupfergranulat, aber auch Baumaschinen und Auto-Katalysatoren.
Die Beute habe einen Wert von rund 150.000 Euro, sagte die Staatsanwältin in ihrer Anklage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.