Der Mann hatte wertvollen Schmuck und Edelsteine gestohlen. Unter anderem Turmaline und Smaragde. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Die Staatsanwältin brauchte fast 40 Minuten, um die Anklage zu verlesen. Der 43-jährige Paketzusteller hatte demzufolge zahlreiche Sendungen gestohlen und die darin enthaltene Ware teilweise gewinnbringend weiterverkauft.
Er hatte dabei vor allem Schmuck und Edelsteine im Blick. Zu seiner Beute gehörten zum Beispiel Goldringe, Smaragde oder Turmaline, die häufig auf dem Weg zu Schmuckproduzenten und Händlern in Idar-Oberstein waren. Außerdem entwendete er auch ein Handy und ein Tablet.
Lebenskrise habe zu Straftaten geführt
Der Mann sagte vor Gericht aus, dass ihn der plötzliche Tod seines 12-jährigen Neffen in eine tiefe Lebenskrise gestürzt habe. Diese Krise habe dazu geführt, dass er seine strafbaren Handlungen nicht hinterfragt habe. Das Geld habe er unter anderem für einen Mietwagen und Kleidung ausgegeben.
Der 43-Jährige hatte laut Gericht zwischen Herbst 2017 und Frühjahr 2018 regelmäßig Pakete während seiner Dienstzeit gestohlen. Nachgewiesen werden konnten ihm insgesamt 39 Fälle. Ursprünglich hatte es rund 150 Verdachtsfälle gegeben. Die meisten Verfahren sind laut Gericht wegen mangelnder Beweise eingestellt worden.
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Geständnis abgelegt
Einen Teil der gestohlenen Ware konnte die Polizei bei einer Durchsuchung in seiner Wohnung sicherstellen. Zuvor war ihm sein Arbeitgeber, die DHL-Gruppe, auf die Schliche gekommen und hatte den 43-Jährigen angezeigt.
Die Kammer berücksichtigte beim Urteil, dass der Mann seine Taten einräumte und zuvor keine Straftaten begangen hatte. Deshalb setzte sie die Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung aus.
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6.000 Euro an gemeinnützige Einrichtung
Der ehemalige Paketzusteller, der mittlerweile in Luxemburg als Elektriker arbeitet, muss laut Gericht rund 18.000 Euro des Schadens zurückzahlen. Außerdem soll er 6.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Verteidigung und Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.