Eine Frau, die von einem katholischen Priester missbraucht wurde, hat Bischof Ackermann auf Schmerzensgeld verklagt. Das Amtsgericht Trier will das in einem Gütetermin klären.
Im April vergangenen Jahres war bekannt geworden, dass der Bischof den bürgerlichen Namen der als "Karin Weißenfels" bekannten Frau in einer Gesprächsrunde vor rund 40 Mitarbeitenden des Bistums genannt hatte.
Daraufhin hat Ackermann eine Unterlassungserklärung des Anwalts der Frau unterzeichnet. Darin wird ihm untersagt, künftig den Klarnamen von "Karin Weißenfels" zu nennen. Wenn er dies doch mache, drohe eine Geldstrafe. Außerdem entschuldigte er sich bei ihr.
Bischof soll 20.000 Euro zahlen
Die Frau klagt jetzt am Amtsgericht Trier. Sie will ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro. Die Klage richtet sich gegen das Bistum und auch gegen den Trierer Bischof persönlich. Das Gericht will in den kommenden zwei bis vier Wochen einen Gütetermin in dem Rechtsstreit ansetzen.
Frau fühlt sich von Bischof retraumatisiert
Ackermann habe die Frau durch Nennung ihres richtigen Namens erheblich retraumatisiert, zitiert die Zeitung die Klägerseite. Sie sei "gravierend in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt" worden.
Karin Weißenfels war in den 1980er Jahren von einem Priester, ihrem früheren Vorgesetzten, sexuell missbraucht worden und erwartete von ihm ein Kind. Er und ein weiterer Geistlicher überzeugten sie daraufhin, das Kind abzutreiben.