Bei der Vernichtung der Asservate im Fall Dillinger hat es nach Informationen des Saarländischen Rundfunks erhebliche Dokumentationsmängel beim Landespolizeipräsidium gegeben.
Drei Telefonate soll ein Kripobeamter mit dem Neffen des mutmaßlich pädophilen Priesters Edmund Dillinger aus Friedrichsthal geführt und dabei mit ihm die Vernichtung der Asservate besprochen haben
Nach Angaben des saarländischen Innenministeriums hätten diese Gespräche am 25. und 26. Mai sowie am 4. Juli stattgefunden, so der Saarländische Rundfunk (SR). Einen Tag danach, am 5. Juli, seien die Asservate demnach der "Müllverbrennungsanlage Velsen zugeführt und damit vernichtet" worden.
Keine Notizen zu Telefongesprächen
Das Ministerium bestätigte dem SR auf Anfrage, dass es über diese drei Telefonate keinerlei Notizen oder Vermerke des Sachbearbeiters gibt. Die Telefonate hätten vielmehr rekonstruiert werden müssen. Sie ließen sich, so das Ministerium, anhand der Einzelverbindungsnachweise belegen.
Missbrauchsfall Dillinger Staatsanwaltschaft entschuldigt sich wegen Vernichtung von Beweismitteln
Im Missbrauchsfall Dillinger ist sichergestelltes Material vernichtet worden. Das hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken bestätigt und sich dafür entschuldigt.
Das bedeutet jedoch laut SR, dass man über die Telefonanlage lediglich feststellen konnte, dass der Beamte mit dem Dillinger-Neffen an diesen drei Tagen telefonierte. Was dabei besprochen wurde, sei nirgends vermerkt.
Somit stehe Aussage gegen Aussage, so der SR. Der Neffe bestreite, der Vernichtung der Asservate – etwa dem Terminkalender seines Onkels – zugestimmt zu haben. Über diese mutmaßliche Zustimmung sei dann erst im Nachhinein, nach erfolgter Verbrennung, der erste schriftliche Vermerk gefertigt worden.
Prüfung dienstrechtlicher Schritte
Aber auch dieser Vermerk vom 5. Juli sei juristisch vermutlich nicht das Papier wert, auf das er geschrieben wurde, heißt es beim SR weiter. Es gebe nämlich einen gravierenden Mangel: Es fehle die Unterschrift des Neffen. Das sei ein Fehler, habe das Innenministerium eingeräumt.
Nun solle geprüft werden, ob der Kripobeamte gegen Dienstpflichten verstoßen habe und ob gegen ihn dienstrechtliche Schritte eingeleitet werden, habe das Innenministerium mitgeteilt.