Bei einem Saarburger Busunternehmen soll ein Busfahrer von seiner Vorgesetzten geschlagen worden sein. Die bestreitet die Vorwürfe und hat ebenfalls Anzeige erstattet.
Die Polizei Saarburg hat Ermittlungen gegen die Disponentin eines Saarburger Busunternehmens eingeleitet. Der Vorwurf, der im Raum steht: Körperverletzung. Konkret geht es darum, ob die Vorgesetzte am 14. Juli einen Busfahrer geschlagen hat.
Ob es diese Ohrfeige überhaupt gegeben hat, ist allerdings unklar. Der Busfahrer, ein 52-jähriger Franzose, hat laut Polizei Anzeige gegen die Chefin erstattet. Die Disponentin allerdings bestreitet den Vorfall und hat ihren früheren Mitarbeiter wegen falscher Verdächtigung angezeigt, wie ein Sprecher der Firma mitteilte: "Zu der geschilderten Situation ist es so nicht gekommen. Vielmehr gab es ein Streitgespräch mit dem Kollegen und seiner Disponentin."
Ohrfeige oder Schwarzfahrten - was war Grund für Kündigung?
Welche Version stimmt, muss die Polizei noch ermitteln. Zu dem laufenden Verfahren will sich das Präsidium nicht äußern. Unstrittig ist allerdings, dass es schon länger Streitigkeiten zwischen dem Busfahrer und seiner Vorgesetzten gegeben hat. Und: Dass sowohl der 52-Jährige als auch einer seiner Kollegen inzwischen entlassen wurde.
"Hintergrund waren Schwarzfahrten mit den Bussen zu einem Supermarkt, um dort die eigene Pause zu gestalten", sagt ein Sprecher der Saarburger Firma. Damit habe der 52-Jährige gegen Dienstanweisungen verstoßen.
Das sei auch der Grund gewesen, dem Busfahrer und einem 60-jährigen Arbeitskollegen zu kündigen. Die beiden Männer hingegen behaupten, sie wären wegen der Ohrfeige entlassen worden. "Die Disponentin ist wutentbrannt auf meinen Kollegen los und hat ihm dann mit voller Wucht ins Gesicht geschlagen", erinnert sich der Franzose, der den Vorfall beobachtet haben will. Danach habe sie die beiden Busfahrer entlassen.
Gewerkschaft unterstützt Busfahrer bei der Klage
Christian Umlauf von der Gewerkschaft Ver.di sieht keinen Grund, an dieser Version der Geschichte zu zweifeln. "Nach unseren Erkenntnissen gab es vier Zeugen, die das so bestätigen können", sagt der stellvertretende Geschäftsführer im Bezirk "Saar Trier".
Ob die Männer nun mit ihren Bussen zum Supermarkt gefahren seien oder nicht - das spielt für Umlauf dabei keine Rolle: "Das ist höchstens ein Grund für eine Abmahnung, aber nicht für eine Kündigung. Und jemanden zu schlagen - dafür gibt es gar keine Rechtfertigung", so der Gewerkschafter. Ver.di wolle den beiden Männern daher auch rechtlichen Beistand geben. "Die Klage gegen die Kündigungen ist in Vorbereitung", sagt Umlauf.