Die ersten Bußgeldbescheide nach dem Einsatz der "Handy-Blitzer" bleiben vorerst gültig. Das entschied das Gericht in Trier. Der ADAC kritisiert das Urteil.
Das Amtsgericht Trier hatte am Donnerstag die Einsprüche von drei Autofahrern gegen Bußgeldbescheide wegen Nutzung eines Mobiltelefons am Lenkrad zurückgewiesen. Amtsrichter David Geisen-Krischel entschied, es gebe zumindest derzeit noch keine juristische Rechtsnorm für den Einsatz dieses Systems, um Verkehrssünder aufzuspüren.
Beschwerde angekündigt
Allerdings bedeute dies nicht, dass es wegen des Beweis-Erhebungsverbots auch ein Verbot gebe, die Informationen aus dem Blitzer zu verwerten. Ein Anwalt hatte in zwei Fällen vor allem argumentiert, es gebe keine Rechtsgrundlage für den erstmals und versuchsweise im Juni 2022 bei Trier eingesetzten "Handy-Blitzer". Er kündigte nach dem Urteil eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Koblenz an.
Aufnahmen von Autobahnbrücke aus
Das in den Niederlanden entwickelte System sieht einem normalen Tempo-Blitzer ähnlich, funktioniert aber anders. Von einer Autobahnbrücke aus werden zunächst alle vorbeifahrenden Fahrzeuge per Video aufgenommen. Gespeichert werden die Bilder aber erst, wenn die Auswertungssoftware ein Handy und eine typische Handhaltung für Handynutzung beim Fahrer oder der Fahrerin erkannte.
"Monocam" heißt die Spezialkamera-Technik, mit der die Polizei in Trier und Mainz im vergangenen Jahr in einem sechsmonatigen Modellprojekt des Landes Rheinland-Pfalz Handysünder am Steuer überführt hat.
Die Monocam erkennt, wenn ein Autofahrer ein Handy in der Hand hat und liefert der Polizei ein entsprechendes Beweisfoto.
327 Autofahrer in Kenn bei Trier erwischt
Alleine auf der Autobahn 602 in Kenn bei Trier sind nach Polizeiangaben 327 Autofahrer mit dem Handy in der Hand erwischt worden. Die Strafe: 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Damit sind offenbar nicht alle Ertappten einverstanden und hatten deshalb Einspruch eingelegt. Die ersten fünf Fälle wurden deshalb am Donnerstag vor dem Trierer Amtsgericht verhandelt.
Verkehrsrechtler sieht keine rechtliche Grundlage
Jürgen Verheul aus Trier ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und vertritt zwei betroffene Autofahrer vor dem Amtsgericht. Verheul spricht sich nicht grundsätzlich gegen die Monocam-Technik aus, hatte beim Modellprojekt des Landes aber rechtliche Bedenken.
Das Kamerasystem habe Kennzeichen und Gesichter von Personen unabhängig davon erfasst, ob ein konkreter Verdacht vorliegt oder nicht. Das sei ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht, für den er in Rheinland-Pfalz bisher keine Rechtsgrundlage sieht.
Deshalb seien die Bußgelder aus seiner Sicht nicht zulässig. "Ich hätte mir deshalb gewünscht, dass die Handysünder während des Testbetriebs nicht sanktioniert werden."
ADAC kritisiert Entscheidung des Trierer Gerichts
Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) hat das Urteil des Amtsgerichts Trier kritisiert. Nach Auffassung des ADAC ist es nicht in Ordnung, dass die Autofahrer die Bußgeldbescheide zahlen müssen. Denn für die Aufzeichnung der Autofahrer durch ein Kamerasystem fehle die gesetzliche Grundlage und es werde in die Persönlichkeitsrechte der Autofahrer eingegriffen. Damit dürften auch die Fotos nicht verwendet werden.
Auch Datenschutzbeauftrager ist skeptisch
Ähnlich sieht das auch der Datenschutzbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, Dieter Kugelmann. Der Jurist bemängelte bereits im Juni 2022 im SWR-Interview, dass aus seiner Sicht keine Rechtsgrundlage für das Modellprojekt gegeben sei.
Eine Aufnahme ohne eine gesetzliche Basis sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht, so Kugelmann.
Innenministerium sieht Rechtssicherheit gegeben
Ein Sprecher des Innenministeriums in Rheinland-Pfalz, das federführend beim Projekt ist, sieht dagegen gute Gründe dafür, dass die Aufnahmen für "einen zeitlich befristeten" Pilotbetrieb rechtlich zulässig gewesen sind.
Falls die Handyblitzer dauerhaft eingeführt werden, wolle das Land eine entsprechende Rechtsgrundlage schaffen.