Arbeitnehmer sind verpflichtet, zur Arbeit zu erscheinen, auch wenn keine Busse und Bahnen fahren, so Manfred Walser, Arbeitsrechtler an der Hochschule Mainz. Wer nicht rechtzeitig oder gar nicht erscheinen kann, muss mit seinem Arbeitgeber vorher sprechen.
Tarifverhandlungen fortgesetzt Verkehr in RLP läuft nach Warnstreik wieder
Am Tag nach dem gemeinsamen Warnstreik der Gewerkschaften ver.di und EVG hat es im Land offenbar keine größeren Verkehrsprobleme gegeben.
Was Eltern in RLP wissen müssen Eltern entscheiden am Großstreiktag über Schulbesuch der Kinder
Der Verkehrsstreik stellt heute auch Eltern schulpflichtiger Kinder in Rheinland-Pfalz vor Probleme. Die Landesregierung hat erläutert, wie sie damit umgehen können.
Wenn ein Streik den Bahnverkehr lahmlegt Bahnstreik - Arbeitnehmer müssen pünktlich zur Arbeit erscheinen
Pendler brauchen wieder starke Nerven: Die Lokführergewerkschaft GDL hat einen weiteren Warnstreik im Personenverkehr gestartet. Wie Sie zur Arbeit kommen können und welche Rechte Arbeitnehmende haben, erfahren Sie hier auf einen Blick.