Nach dem aktuellen Gesetzentwurf des Gebäudeenergiegesetzes müssen Städte und Gemeinden bis spätestens Ende 2027 eine kommunale Wärmeplanung erstellt haben. Das bedeutet, jede Stadt oder Gemeinde stellt fest, ob sich bestimmte Gebiete eher für Fernwärmeversorgung, für Technologien wie Wasserstoff oder für dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen eignen. "Wir erleben gerade eine hohe Nachfrage von kommunaler, städtischer Seite nach einer kommunalen Wärmeplanung", sagt Lisa Diener, geschäftsführende Direktorin des Städtetags Rheinland-Pfalz im SWR-Interview.