Seit November ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen ohne aufwendige Nachweise. Die Nachfrage in Rheinland-Pfalz ist groß.
Seit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November können Menschen in Rheinland-Pfalz ihren Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern lassen. Ein ärztliches Gutachten oder richterlicher Beschluss sind nicht mehr erforderlich. Die Landeshauptstadt Mainz meldete vorab bereits 96 Anträge, in denen 34 Personen den Eintrag "männlich", 31 "weiblich", 16 "divers" und 15 "ohne Geschlechtseintrag" gewählt haben. In Ludwigshafen gab es bis Ende Oktober 47 Anträge.
Landesweit große Nachfrage nach Selbstbestimmungsgesetz
Auch in weiteren Städten ist das Interesse groß. Trier verzeichnete seit August bereits 72 Anmeldungen, in Koblenz gab es 40 und in Kaiserslautern 18. Das neue Gesetz wird dabei nicht nur als Erleichterung für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen angesehen, sondern auch als Schritt zu mehr gesellschaftlicher Anerkennung und Selbstbestimmung.
Bundesverfassungsgericht forderte Reform
Das Gesetz ersetzt das bisherige Transsexuellengesetz, das seit Jahren in der Kritik stand. Die Reform ist auch eine Reaktion auf wiederholte Urteile des Bundesverfassungsgerichts, das die alte Gesetzeslage als teils verfassungswidrig einstufte und auf die demütigenden Prozeduren für Betroffene hinwies. Mit dem neuen Gesetz möchte der Gesetzgeber den Zugang zu Geschlechtseintragsänderungen vereinfachen und die Betroffenen entlasten.