Jedes Jahr listet der Bund der Steuerzahler Fälle auf, in denen seiner Meinung nach Steuern verschwendet wurden. Dieses Jahr geht es unter anderem um Geld für einen verurteilten Politiker und eine abgeschaltete Lichtinstallation.
Im Rhein bei Worms liegt ein Schatz. Gold im unermesslichen Wert, das noch niemand gefunden hat. So erzählt es zumindest die Nibelungensage. Mit der Sage wird in Worms an vielen Stellen geworben und am Rhein wurde 2022 dazu eine große Kunst- und Lichtinstallation aufgebaut.
Sie befindet sich unterhalb der Nibelungenbrücke und soll das Glitzern des versenkten Nibelungenschatzes aus der Sage widerspiegeln - zwölf Leiterwagen voller Gold und Steine. Stündlich erscheint ein neuer Strahl in grüngelbem Licht, das von Beamern erzeugt wird und sich auf der Wasseroberfläche abzeichnet.
Schiffe von Lichtinstallation in Worms geblendet
Kaum war die Lichtinstallation angeschaltet, gab es Kritik von Schiffsführern, die auf dem Rhein von dem Licht geblendet wurden. Nach wenigen Monaten verfügte das Wasser- und Schifffahrtsamt, dass die Installation abgeschaltet wird. Dann wurde nachgebessert und der Nibelungenschatz leuchtete wieder. Doch nur für kurze Zeit.
Weil immer noch Schiffe geblendet wurden, ist die Lichtinstallation inzwischen dauerhaft abgeschaltet. Ob und wann sie wieder leuchten darf, ist unklar. Der Steuerzahlberbund kritisiert, dass die Stadt Worms dafür bisher mehr als 100.000 Euro ausgegeben hat.
Hohe Pension für verurteilten Politiker Held
Einen weiteren Fall, den der Steuerzahlerbund in seinem Schwarzbuch anprangert, sind Pensionsansprüche für den ehemaligen Oppenheimer Bürgermeister Marcus Held (SPD). Held war wegen Untreue und Bestechlichkeit verurteilt worden. Seine Pensionsansprüche aus der Zeit als Bundestagsabgeordneter behält Held auch nach der Verurteilung.
Bestechlichkeit und Untreue Urteil gegen Oppenheimer Ex-Bürgermeister Held rechtskräftig
Im Dezember 2021 hatte das Landgericht Mainz Marcus Held (SPD) zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Jetzt ist dieses juristische Kapitel beendet. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Laut Deutschem Bundestag verlieren Bundestagsabgeordnete ihre Pensionsansprüche, wenn sie wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden. Allerdings gelten laut Strafgesetzbuch Untreue und Bestechlichkeit nicht als Verbrechen sondern als Vergehen.
Der Steuerzahlerbund sieht darin eine schlechte Vorbildfunktion für die Bürgerinnen und Bürger. "Wenn der Gesetzgeber von Staatsdienern ein Höchstmaß an Eignung, Integrität und Loyalität verlangt, dürfen Abgeordnete diesen Ansprüchen nicht hinterherhinken", heißt es in einer Mitteilung. Deshalb sollten die Abgeordneten ihre eigenen Regeln dringend schärfen und sich dabei am Beamtenrecht orientieren.