Ein Landwirt aus Guldental (Landkreis Bad Kreuznach) soll Wasser aus einem Bach abgeleitet haben. Als Folge sollen tausende Fische verendet sein. Jetzt wurde der Prozess gegen ihn vorläufig eingestellt.
Nach Angaben des Bad Kreuznacher Amtsgerichts haben sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung darauf geeinigt, dass der Angeklagte eine Geldauflage an eine Wildtierauffangstation zahlt. Der Winzer hatte die Vorwürfe vor Gericht stets bestritten.
Kreisverwaltung soll Winzer das Ableiten des Wassers erlaubt haben
Zum Prozessauftakt Ende November sagte er vor Gericht aus, dass er eine Genehmigung der Kreisverwaltung habe. Diese erlaube ihm, das Wasser zu nutzen, das in einer Beton-Rinne über sein Grundstück geleitet werden kann.
Allerdings würde er das seit vielen Jahren nicht mehr tun. "Ich war es nicht! Ich habe null Interesse am Wasser", so der Winzer. Früher habe er das Wasser verwendet, um seine Wein-Tanks während der Gärung zu kühlen. Jetzt habe er aber Kühlplatten an den Weintanks angebracht.
Angeklagter soll Wasser aus Bach entnommen haben
Die Staatsanwaltschaft warf dem 65-Jährigen vor, so viel Wasser aus dem Bach entnommen zu haben, dass dieser teilweise austrocknete. Das Wasser soll der Mann für seinen Betrieb benutzt haben, um damit beispielsweise Weinfässer auszuspülen. Es starben tausende Fische, darunter Bachschmerlen, Lachse und Forellen.
"Endlos viele Fische gestorben"
Neben dem Angeklagten selbst sagten vor Gericht auch die ehemalige Ortsbürgermeisterin, Elke Demele, und der Vorsitzende des Angelvereins als Zeugen aus. Nach ihren Angaben wurde das Schott am Grundstück des Angeklagten häufig geöffnet, um Wasser abzuleiten.
Zum Fischsterben im September vergangenen Jahres sagte Demele: "Das war richtig traurig, das zu sehen." Es seien endlos viele Fische gestorben.
Der angeklagte Fall sei auch nicht der erste gewesen, bei dem Fische verendet seien. Außerdem hätten Nachbarn gesehen, dass der Winzer das Wasser auf seinem Hof genutzt habe. Diese würden sich aber nicht trauen, gegen ihn auszusagen.
Rinne zwischen Mühlenteich und Guldenbach genutzt
Das Ableiten des Wassers funktionierte offenbar so: Parallel zum Guldenbach verläuft ein Mühlenteich. Von diesem künstlich angelegten Bachlauf gehen noch einmal kleinere Rinnen ab. Die waren früher dazu gedacht, das Wasser in diesem Mühlenkanal zu regulieren.
An diesen Rinnen sind Schieber - macht man sie auf, fließt das Wasser in der Rinne zurück zum eigentlichen Guldenbach. Eine dieser Rinnen verläuft über das Grundstück des Landwirts. Und genau da soll er das Wasser abgeschöpft haben.
Wegen Sachbeschädigung vor Gericht
Die Ortsbürgermeisterin von Guldental hatte Strafantrag gegen den Angeklagten gestellt. Deshalb musste er sich wegen Sachbeschädigung und wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach verantworten.