Gegen Geld soll ein Polizeihauptkommissar einem Detektiv teils nicht-öffentliche Informationen gesteckt haben. Wegen Bestechlichkeit stehen die beiden jetzt in Mainz vor Gericht.
Der 49-jährige Privatdetektiv soll von dem Polizisten aus Hessen unter anderem Informationen über Personen bekommen haben. Zu diesen Daten habe nur er als Polizist Zugang gehabt. Dazu zählten laut Anklage unter anderem Informationen aus dem Melde- und Fahrzeugregister oder darüber, ob eine Person vorbestraft ist. Der angeklagte Privatdetektiv soll beispielsweise Autokennzeichen und Informationen aus dem Polizeiregister angefragt haben.
Laut Staatsanwaltschaft hat der Privatdetektiv mindestens ab 2010, vermutlich aber auch schon früher, Informationen von dem Polizisten eingeholt. Die Fälle, um die es im Prozess geht, liegen zwischen 2012 und 2017.
Polizist und Privatdetektiv waren miteinander befreundet
Wie sich vor Gericht herausstellte, waren der Polizist und der Privatdetektiv miteinander befreundet. Die Informationen sollen sie per E-Mail oder WhatsApp ausgetauscht haben. Manche Anfragen habe der Polizist umgehend beantwortet. Daraus könne man ableiten, dass die Informationen nicht auf offiziellem Weg angefragt worden seien, so der Staatsanwalt.
Für die Informationen soll der Privatdetektiv dem befreundeten Polizeihauptkommissar teilweise Geld gegeben haben. Laut Staatsanwaltschaft hat er dafür in mehreren Fällen 30 Euro bezahlt. Manche Auskünfte habe er auch ohne Zahlung erhalten.
Privatdetektiv soll auch Finanzbeamtin bestochen haben
Außerdem hat sich der Detektiv laut Anklage auch noch von einer hessischen Finanzbeamtin illegal Informationen besorgt - unter anderem Steuerdaten eines Unternehmens. Dafür bekam die Finanzbeamtin Rabatt bei dem Privatdetektiv. Der sollte für sie unter anderem einen GPS-Sender an einem Auto einer anderen Person anbringen.
Beim Prozessauftakt am Montag haben sich beide Angeklagte nicht geäußert. In der nächsten Sitzung sollen unter anderem Zeugen angehört werden.
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