Versuchter Mord und schwere Körperverletzung: Dafür hat das Wiesbadener Landgericht jetzt einen 42-Jährigen verurteilt. Er hatte versucht, einen anderen Mann in einem Auto zu erschießen.
Der Vorfall hatte sich im vergangenen November in Wiesbaden-Biebrich ereignet. Dort sollen sich die Männer in einer Sportsbar zufällig getroffen haben. Der Angeklagte war seinem Opfer und dessen Bekannten gefolgt, als diese die Bar später verließen. Draußen soll er dann auf den Mann geschossen haben, als der auf der Rückbank eines gerade losfahrenden Autos saß.
Der Schuss ging durch das geschlossene Fenster, das dadurch zu Bruch ging. Das Projektil hatte das Opfer nur knapp verfehlt und war in der Rückbank steckengeblieben. Allerdings wurde der Mann durch Glassplitter verletzt. Weitere Schüsse gab es nicht - die Pistole war danach defekt.
Angeklagter entschuldigt sich vor Gericht
Wie der Angeklagte zum Prozessauftakt über seinen Verteidiger mitteilen ließ, bereue er die Tat zutiefst. Es tue ihm aufrichtig leid, ließ er in einer schriftlichen Erklärung durch seinen Verteidiger verlesen. Er habe zum Tatzeitpunkt unter erheblichem Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden.
Er habe nicht die Absicht gehabt, den anderen Mann gezielt zu töten. Auf die Frage, warum er überhaupt eine Waffe mit sich führte, gab der Verteidiger an, dass sein Mandant zuvor bedroht worden war.
Landgericht Wiesbaden geht von Absicht aus
Das Wiesbadener Landgericht geht dagegen davon aus, dass der Angeklagte sein Opfer töten wollte. Es sei reines Glück, dass der Mann nur verletzt worden sei. Er leide heute noch psychisch unter dem Angriff, verlasse kaum und nur in Begleitung das Haus.
Die beiden Männer hatten sich offenbar vor der Tat nicht gekannt. Das Opfer gab vor Gericht an, dass er sich nicht erklären könne, warum der Angeklagte ausgerechnet auf ihn geschossen habe. Allerdings sei es ihm merkwürdig vorgekommen, dass der Angeklagte, als er in die Sportsbar kam, ihn und andere in der Runde mit dem Vornamen begrüßt habe.
Dann habe er ihn und seine Bekannten dazu aufgefordert, Alkohol zu trinken. Als diese das Angebot ablehnten, sei die Stimmung spürbar gekippt, so der Geschädigte. Zwar sei in der Bar nichts weiter passiert, aber schon da habe er sich unwohl und bedrängt gefühlt.
Polizei fand Angeklagten blutüberströmt
Nach dem Schuss war das Auto, in dem das Opfer saß, schnell davongefahren. Der Angeklagte war in der Nähe der Sportsbar in einen Hinterhof gerannt, war dort eine Treppe heruntergestürzt und hatte sich dabei selbst verletzt. Mehrere Polizisten fanden ihn später in der Nacht in einem Gebüsch im Bereich des Hinterhofs der Bar verletzt und blutüberströmt.
Motiv für Schuss auf Auto bleibt im Dunkeln
Laut Gericht wird sich das Motiv des Angeklagten nicht endgültig klären lassen. Der Mann sei zwar erheblich betrunken gewesen und hätte Kokain konsumiert. Einen echten Auslöser für die Tat habe man aber nicht feststellen können.
Der 42-Jährige war vor Prozessbeginn bereits erheblich vorbestraft - unter anderem wegen Geiselnahme. Zum Tatzeitpunkt war er auf Bewährung auf freiem Fuß.