Im Januar brannte in der Bad Kreuznacher Innenstadt ein Mehrfamilienhaus lichterloh. Das Feuer war gelegt worden, mutmaßlich von einem Bewohner. Seit Mittwoch muss er sich dafür vor Gericht verantworten.
Über seinen Anwalt äußerte sich der Angeklagte beim Prozessauftakt zu dem Brand. Der Mann wohnte selbst in dem Haus, zusammen mit seiner Ehefrau und seinen Kindern. Laut Anwalt hatte er im Wohnzimmer einen Gaskocher zum Heizen angezündet. Dann sei er duschen gewesen.
Als er zurückkam, habe bereits alles lichterloh gebrannt. Der Angeklagte habe dann den Gaskocher ausgestellt, seine Familie in Sicherheit gebracht und andere Hausbewohner gewarnt, so sein Anwalt.
Nur durch viel Glück war bei dem Feuer am 13. Januar 2024 niemand verletzt worden. Nach Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft hatte der Mann zwei Brände in der Küche und im Wohnzimmer aber absichtlich gelegt.
Anklage: Mann wollte Haus vollständig zerstören
Durch die beiden Feuer entstand eine Verpuffung. Als die Feuerwehr eintraf, schlugen bereits Flammen aus dem Dach des Mehrfamilienhauses, der Dachstuhl wurde vollständig zerstört. Auch die Nachbar-Häuser wurden geräumt, etwa 40 Menschen mussten sicherheitshalber ihre Wohnungen verlassen.
Sexuelle Belästigung, Körperverletzung und Erpressung
Dem 43-jährigen Angeklagten werden außerdem fünf weitere Straftaten zur Last gelegt. Alle Vorfälle sollen sich zwischen Januar und April abgespielt haben.
In einem Fall soll er in einem Kreuznacher Krankenhaus einer Mitarbeiterin an den Po gefasst haben. Als sie sich wehrte, soll er ihr mit der Faust mehrfach ins Gesicht und auf den Kopf geschlagen haben. Die Frau hatte den Ermittlungen zufolge eine Schädel-Prellung erlitten.
Polizeibeamte in Bad Kreuznach bespuckt und getreten
Zweimal war der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft außerdem gewalttätig gegenüber der Polizei. So soll er einer Beamtin ins Gesicht gespuckt haben, als er in einer Gefängniszelle saß. Die Frau klagte in der Folge über Herpes an der Lippe.
Auch soll er seinen Schwager bedroht haben: Dieser solle ihm Geld zurückgeben, ansonsten werde er ihn bestrafen, schlagen und ihn töten.
In Moschee Menschen mit Rasierklinge bedroht
Im April war der Angeklagte in einer Moschee in Bad Kreuznach aufgefallen, weil er betende Männer gefragt hatte, ob er einen Koran mitnehmen könne. Er soll eine Rasierklinge aus seiner Tasche gezogen und gesagt haben: "Wenn mich jemand daran hindert, einen Koran mitzunehmen, ersteche ich ihn". Dann habe er mit dem Koran die Moschee verlassen.
Zu den fünf Straftaten gab der Angeklagte an, sich an einiges gar nicht oder nur mit Lücken erinnern zu können. Schuld könnten Alkohol, Medikamenten und Cannabis gewesen sein.
Der Angeklagte ist wegen Körperverletzung und Bedrohung bereits vorbestraft. Derzeit ist er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.