Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen Feinkost-Hersteller wegen zahlreicher Delikte zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der 62-Jährige hat vor Gericht gestanden.
Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten und setzte diese zur Bewährung aus. Das Urteil wurde von allen Seiten angenommen und ist damit rechtskräftig
Im Prozess räumte der Feinkost-Hersteller die Vorwürfe gegen ihn ein. In einigen Punkten allerdings sah er sich zu Unrecht an den Pranger gestellt. “"Ich bin kein schlechter Mensch", so der Angeklagte.
Produkte sind in vielen Supermärkten
Seine Produkte wie Weinbergspfirsich-Konfitüre, Pflaumen-Limetten-Chutney, Sonnenblumenöl oder Omas Mehl - sind in vielen Supermärkten in und um Bad Kreuznach zu finden und durchaus beliebt.
Allerdings schien es der Angeklagte mit dem Lebensmittelgesetz nicht so ernst zu nehmen, so sah es zumindest die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach. Deswegen musste sich der 62-Jährige nun vor Gericht verantworten.
Mehr Zucker in Konfitüre als aufgelistet
So wurde bei einer Lebensmittelkontrolle festgestellt, dass in einer Konfitüre des Unternehmens sehr viel mehr Zucker war, als auf der Zutatenliste auf dem Etikett stand.
Angegeben waren 21 Gramm Zucker pro 100 Gramm, tatsächlich waren es fast 42 Gramm. Laut Gericht darf es nur eine Toleranz von rund acht Gramm geben. Die Richterin betonte aber auch, dass sie damit nicht gesundheitsgefährdend waren.
Wappen unerlaubt auf Etiketten gedruckt
In einem anderen Fall druckte der Unternehmer ohne Genehmigung das Landeswappen von Rheinland-Pfalz auf seine Feinkost-Produkte. Dies wurde bei Kontrollen bemängelt, dennoch korrigierte der Mann dies danach nicht. Er habe Geld sparen wollen, vermutete die Staatsanwaltschaft. Denn ein Rückruf des Produktes und die entsprechenden Änderungen hätten einiges gekostet.
In einem dritten Fall wurden dem Mann falsche Angaben auf seinen Etiketten für Sonnenblumenöl vorgeworfen.
Feinkost-Unternehmer soll ausgerastet sein
Aber nicht nur gegen das Lebensmittelrecht verstieß der Mann, ihm wurden auch noch einige andere Dinge zur Last gelegt. Als schwerstes Delikt lastete die Richterin dem 62-Jährigen seine Aggression gegen Polizeibeamte an. Die waren zu einer Tankstelle gerufen worden, an der der Mann andere Kunden aufs übelste beleidigt hatte.
Dann hatte er sich gegen die Kontrolle der Beamtinnen so heftig gewährt, dass am Ende drei Streifen und auch ein Gefangenentransport eingesetzt wurden. Bei der Polizei hatte sich der Angeklagte nach eigenen Angaben bereits am nächsten Tag entschuldigt.