Die Steinewerfer, die am Samstagabend einen Betonbrocken auf die A60 bei Mainz-Finthen geworfen haben, werden laut Polizei noch gesucht. Zwei Autos wurden beschädigt.
Nach Polizeiangaben fuhr eine Autofahrerin über den Betonbrocken auf der Straße, beschädigte sich dabei ihre Felge am Auto und musste den Reifen wechseln. Bei einem nachfolgenden Auto sei die Windschutzscheibe von umherfliegenden Steinsplittern getroffen worden.
Polizei Mainz sucht weiter nach jugendlichen Steinewerfern
Der entstandene Schaden wird auf 800 Euro geschätzt. Verletzt wurde niemand. Die Polizei geht davon aus, dass zwei oder drei Jugendliche den Betonbrocken von der Brücke auf die Fahrbahn geworfen haben.
Unmittelbar nach der Tat seien die Jugendlichen in Richtung Mainz-Finthen davongelaufen. Eine weitere Zeugin hat sich inzwischen gemeldet. Die Frau gab an, dass sie auch auf der Autobahn unterwegs war und die Steinewerfer gesehen habe.
Jugendliche hatten vermutlich Fußball-Trikots an
Laut Polizei gibt es aber immer noch keine gute Beschreibung der Jugendlichen. "Bislang wissen wir nur, dass zwei Fußball-Trikots anhatten, ein rotes und ein schwarz-weißes", erzählt Sebastian Gras von der Autobahnpolizei Heidesheim. Sie sollen dunkle Haare haben und zwischen 12 und 18 Jahre alt sein. Weitere Zeugen sollen sich bei der Polizei melden.
Steinewerfen kein Kavaliersdelikt
Die Polizei hat in diesem Zusammenhang nochmal darauf hingewiesen, dass es sich hier keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt, sondern um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. "
Das könne hart bestraft werden, zum Beispiel, wenn etwas Schlimmeres passiert und Menschen verletzt werden, heißt es von Seiten der Polizei.
"Der Stein hat knapp zwei Kilogramm gewogen, bei einer Geschwindigkeit eines Autos von etwa 100 Stundenkilometern kommen da schnell mehrere hundert Kilo an Aufprallgewicht zustande", so Sebastian Gras. In so einem Fall würde der Stein direkt durch die Windschutzscheibe schlagen und könne tödliche Verletzungen verursachen.
"Vor Jahren hat es einen Steinewerfer im Bereich des Hechtsheimer Tunnels gegeben. Das wurde damals als versuchtes Tötungsdelikt von der Staatsanwaltschaft eingeordnet", berichtet Gras. Hier handele es sich jetzt aber eben "nur" um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
Deshalb werde die Polizei weiter ermitteln, um die Steinewerfer zu finden.