Schutz vor sexuellen Übergriffen

"Zwangsküssen verboten" - Elf Meenzer Kinderrechte für die Fastnacht

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Autor/in
Christiane Spohn
Christiane Spohn ist Reporterin im SWR Studio Mainz

Die Fastnacht mit Kostümen und Umzügen ist auch für Kinder ein großer Spaß. Aber sie sollen in der närrischen Zeit vor sexuellen Übergriffe geschützt werden. Dafür wurden jetzt elf Meenzer Grundrechte für Kinder formuliert.

"Zwangsküssen verboten" oder "Hilfe holen erlaubt, du bist keine Petze" und "Alle Meenzer Mädcher und Bube sind gleich" - das sind drei der elf Grundrechte für Kinder in der närrischen Zeit, die verfasst worden sind.

Kindergrundrechte kommen von Mainzer Klepper-Garde

Jugendliche der Mainzer Klepper-Garde haben die Grundrechte in Zusammenarbeit mit dem rheinland-pfälzischen Familienministerium aufgeschrieben. Die elf Grundrechte für die Fastnachtszeit sollen Kinder vor aufdringlichen Erwachsenen und Jugendlichen schützen.

Jedem soll klar werden, dass ein noch so süsses kleines Mädchen, das zum Beispiel als Prinzessin verkleidet ist, nicht ohne ihre Einwilligung geküsst werden darf.

Plakataktion für Meenzer Kinderrechte in der Fastnacht

Die rheinland-pfälzische Familienministerin Katharina Binz (Grüne) wird die elf Grundrechte am kommenden Dienstag vorstellen. Die Meenzer Kinderrechte für die Fastnacht sollen mit einer Postkarten- und Plakataktion bekannt gemacht werden.

KINDER IN DER MAINZER FASTNACHT

Mainz

Jubiläum für den Fastnachtszug der Kinder 66. Jugendmaskenzug durch Mainz gezogen

Er gilt nach wie vor als größter Kinder- und Jugendfastnachtsumzug in Europa: Der Jugendmaskenzug in Mainz. In diesem Jahr gab es ein Jubiläum und eine Premiere.

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Fastnachtsschule für den närrischen Nachwuchs

Sie fiebern schon wochenlang auf die Fasnet hin: die künftigen Schelme und Schnurrewieber im südbadischen Staufen. Einmal die Woche gehen die Kinder in die Fasnetsschule. Klassischen Unterricht gibt es dort nicht. Stattdessen lernen die kleinen Narren alles über Akrobatik und Krachmachen.

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