Eine Mainzer Ärztin verlangt für jeden Praxisbesuch eine Energie- und Hygienepauschale von fünf Euro. Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz spricht von "unzulässigen Gebühren".
In Zeiten steigender Energiekosten müssen Unternehmen und selbstständig arbeitende Menschen Lösungen finden, diese Kosten zu decken. Einige haben ihre Preise erhöht, etwa Gastronomen. Andere haben (zeitweise) Energie- und Hygienepauschalen erhoben. Ein Beispiel dafür sind Friseure. Diese Pauschale erhebt auch eine ärztliche Privatpraxis in Mainz.
Patienten sollen für Hygiene und Energie aufkommen
Patienten müssen dort eine entsprechende Einverständniserklärung unterschreiben, die dem SWR vorliegt. Darin heißt es unter anderem: "Wegen stark überhöhter Kosten im Rahmen der Corona-Pandemie entstehen erhebliche Mehrkosten für die Aufrechterhaltung eines hohen Hygienestandards. Durch den Wegfall der zurückliegend festgelegten Hygienepauschale hierfür […] erhebe ich ab April 2022 eine Umlage in Höhe von 3,00 € bei jedem Vorstellungstermin in der Praxis. Wegen erheblich gestiegener Energiekosten erfolgt zusätzlich ab Januar 2024 die Berechnung einer Energiepauschale in Höhe von 2,00 € pro Praxisbesuch." Das macht also pro Arztbesuch fünf Euro extra.
Gebührenordnung lässt diese Forderung nicht zu
Ein verwunderter Patient hat sich an den SWR gewendet und gefragt: "Darf sie das einfach so?" Die Recherchen haben ergeben: Offenbar verlangt die Fachärztin damit Geld von ihren Patienten, das ihr rechtlich nicht zusteht. Der Verband der Privaten Krankenversicherung spricht von "unzulässigen Kosten" und erklärt, dass Hygiene eine Grundvoraussetzung für eine sorgfältige und fachgerechte ärztliche Leistung sei.
Der Verband verweist auf die Gebührenordnung für Ärzte. Dort ist geregelt, welche Kosten Ärzte in Rechnung stellen dürfen. Demnach sind mit den Honoraren, die Ärzte für ihre Behandlung in Rechnung stellen, die Praxiskosten abgedeckt. Dazu gehören laut Gebührenordnung explizit auch die Kosten für den Sprechstundenbedarf und die Kosten für die Anwendung von Instrumenten und Apparaten.
Beschwerde gegen Ärztin möglich
Auch die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz kommt zu dem Schluss, dass es sich hier um ein "unübliches Vorgehen" handelt und diese Gebühren nicht zulässig sind. Die Kammer teilte mit: "Während der Corona-Pandemie durfte zeitweise eine Hygienepauschale erhoben werden. Diese war allerdings befristet."
Betroffene Patienten hätten die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz zu wenden. Die Beschwerde könne eine Mahnung für die Ärztin zur Folge haben oder ein Ordnungsgeld nach sich ziehen. Außerdem hätten Patienten die Möglichkeit, die Pauschalen von der Praxis zurückzufordern.
Der SWR hat die Ärztin schriftlich um eine Stellungnahme gebeten. Auf die Anfrage vom 30. September hat sie bislang nicht geantwortet.
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