Sogar Gartenhäuser sind verboten

Ludwigshafen geht gegen illegale Bauten in Schrebergärten vor

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Autor/in
Sebastian Barth
Autor Sebastian Barth
Silvia Battisti

In einer Kleingartenanlage in Ludwigshafen haben einige der Pächter auf ihren Parzellen möglicherweise illegal gebaut. Jetzt geht die Stadt dagegen vor.

Streng genommen dürfen Kleingärtner in der Schrebergartenanlage "In den Sandwiesen" in Ludwigshafener-Friesenheim nur Blumen oder Gemüse anpflanzen. Nach Angaben der Stadt sind Gartenhütten dort nicht erlaubt. Einige der Kleingärtner hätten in der Schrebergartenanlage aber sogar Zweitwohnsitze errichtet.

Illegale Gartenhäuser in Ludwigshafen-Friesenheim

In der Schrebergartenanlage gibt es einen langen Weg, rechts und links davon sind die Parzellen. Die meisten davon sind von hohen, blickdichten Zäunen umgeben. Man sieht es nicht, aber dahinter sollen sich teils illegale Bauten befinden. Deshalb will das Bauamt der Stadt Ludwigshafen jetzt alle 160 Gartenpächter anschreiben und darauf hinweisen, was auf dem Areal erlaubt ist und was nicht. Die Pächter werden aufgefordert, Baugenehmigungen für die errichteten Gebäude zu beantragen.

Ortsvorsteher Henkel: Verwaltung hat Auge zugedrückt

Wie der Ortsvorsteher des Stadtteils Friesenheim, Günther Henkel, dem SWR sagte, hat die Verwaltung in den vergangenen 20 Jahren immer "ein Auge zugedrückt", wenn es um Bauten in der Kleingartenanlage ging. Aber dann seien einige der Pächter immer "dreister" geworden. Sie zogen hohe, blickdichte Zäune hoch, sagt Henkel, und dahinter wurden die Grundstücke nicht mehr zum Anbauen von Obst, Gemüse und Zierpflanzen genutzt, sondern als Parkplätze für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Als im vergangenen Jahr ein Betonmischer auf das Kleingartengelände fuhr und eine größere Fläche betoniert wurde, sei Schluss gewesen.

Verwaltung verlangt Baugenehmigungen für Gartenhäuschen

In der Kleingartenanlage sind am Freitag einige Gartenbesitzer zugange. Sie verstehen die Welt nicht mehr. "Plötzlich will die Stadt uralte Vorschriften durchsetzen", sagte eine Gärtnerin dem SWR. Sie habe das Grundstück samt dem dazugehörigen Häuschen vor einigen Jahren gekauft. Jetzt soll sie aber plötzlich eine Baugenehmigung vorweisen - und zwar bis zum 15. Mai. Sie selbst habe noch keinen Brief von der Verwaltung bekommen, aber ihre Freundin. Im Brief der Stadtverwaltung heiße es, alles was größer als zehn Kubikmeter ist, müsse zurückgebaut werden. Auch ihre Freundin habe keine Baugenehmigung. Diese habe ihr Grundstück mit Häuschen von ihren Großeltern geerbt. Baugenehmigungen seien bislang kein Thema gewesen.

Kleingartenanlage in den Sandwiesen
Ein hoher, blickdichter Zaun...

Ortsbeirat zeigt sich erleichtert

Der Ortsbeirat sei sehr erleichtert, so Günther Henkel, viele Betroffene dagegen enttäuscht. Gebäude, die nachträglich keine Baugenehmigung erhalten, müssen wohl abgebaut werden. Henkel schätzt, dass etwa ein Drittel der Kleingärtner jetzt bangen muss. "Aber die Oma, deren Sonnendach ein bisschen zu groß geraten ist, hat nichts zu befürchten."

Kleingartenanlage in den Sandwiesen
...neben dem anderen.
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