Das Landgericht Frankenthal hat einen 39-jährigen Sexualstraftäter zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Es ordnete außerdem eine anschließende Sicherungsverwahrung an.
Das Landgericht Frankenthal sah es als erweisen an, dass der 39-jährige Sexualstraftäter zwischen dem Sommer 2022 und dem Sommer 2023 mehrfach Mädchen und Jugendliche im Alter zwischen 13 und 17 Jahren angesprochen hatte, obwohl ihm dies verboten war. Dies war unter anderem in Bad Dürkheim, Ludwigshafen, Frankenthal und im rheinhessischen Alzey passiert. Außerdem hat er Mädchen über Online-Dienste wie Facebook, Whatsapp oder Snapchat kontaktiert und in einem Fall auch pornographische Fotos von sich geschickt.
Der Mann stand unter "Führungsaufsicht": Das Gericht hatte angeordnet, dass er sich keinen Kindern nähern oder Kontakt mit ihnen aufnehmen durfte. Er saß mehrfach im Gefängnis unter anderem wegen sexuellen Kindesmissbrauchs und Exibitionismus. Und er war gerade erst aus der Haft entlassen worden, als er auch schon wieder gegen die gerichtlichen Auflagen verstieß. Innerhalb weniger Tage hatte er 120 Mal mit Mädchen gechattet.
Angeklagtem in Frankenthal droht Sicherungsverwahrung Gutachterin: "Sexualstraftäter könnte immer wieder rückfällig werden"
Im Prozess gegen einen Sexualstraftäter vor dem Landgericht Frankenthal hat am Dienstag eine Gutachterin ausgesagt. Sie hat keine Hoffnung erkennen lassen, dass der Mann sich jemals ändern könnte.
Auch Staatsanwalt forderte Sicherungsverwahrung
Der Vorsitzende Richter folgte mit seinem Urteil, das dafür sorgt, dass der Mann nach Ablauf der Haftstrafe nicht mehr auf freien Fuß kommt, der Forderung des Staatsanwalts. Der sah die Voraussetzung für eine Sicherungsverwahrung ebenfalls als erfüllt an, nämlich den Hang des 39-Jährigen, immer wieder Straftaten zu begehen, durch die die Opfer körperlich und seelisch geschädigt werden können.
Allerdings hatte der Staatsanwalt eine längere Haftstrafe, nämlich vier Jahre und neun Monate gefordert. Selbst der Verteidiger lag mit seiner Forderung von vier Jahren und zwei Monaten noch über dem Strafmaß des Gerichts.
Gericht sieht große Wiederholungsgefahr
Der 39-Jährige hatte die Taten zwar zugegeben, im Laufe der Verhandlung aber keinerlei Reue oder Unrechtsbewusstsein gezeigt. Das Gericht kam nun zu dem Schluss, dass er auch künftig wieder Kontakt zu Kindern aufnehmen würde, sobald er wieder auf freien Fuß käme. Ein Gutachten hatte ihn in diesem Zusammenhang als "unbelehrbar" bezeichnet.
Landgericht Frankenthal: Urteil "juristisches Neuland"
Mit seinem Urteil, der Anordnung einer Sicherungsverwahrung, sorgte der Vorsitzende Richter nun dafür, dass der 39-Jährige auch nach dem Verbüßen der Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten nicht ohne Weiteres wieder frei kommen kann.
Laut Gericht ist das Urteil in Frankenthal "juristisches Neuland". Bisher habe noch kein Gericht entschieden, dass bei einem Täter, der wegen Verstöße gegen die Führungsaufsicht angeklagt war, eine Sicherungsverwahrung angeordnet wird. Das Strafgesetzbuch räume diese Möglichkeit aber ausdrücklich ein.
Die Verteidigung hat bereits angekündigt, dass sie keine Revision einlegen wird. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
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