Mal kurz übers Grundstück der Nachbarn laufen, um zum eigenen Haus zu kommen? Keine gute Idee. In einem Nachbarschaftsstreit hat das Landgericht Frankenthal entschieden: Es gibt kein Recht auf den bequemsten Weg.
Ein Ehepaar aus Bad Dürkheim darf den Weg zu seinem Haus künftig nicht mehr über das Grundstück der Nachbarn abkürzen. Die Richter in Frankenthal urteilten, dass es kein Recht auf den bequemsten Weg gibt - auch nicht für Nachbarn. Was heißt das genau?
Bad Dürkheim: Ehepaar wollte, dass Nachbarn Zaun abreißen
Das Ehepaar wollte in dem Prozess ein sogenanntes Notwegerecht geltend machen und klagte, weil die Nachbarn einen Zaun aufgestellt haben. Der verhinderte, dass das Paar weiterhin mit Fahrrädern, Motorrädern oder auch Mülltonnen von der Straße aus über das Grundstück der Nachbarn zu seinem Haus gelangen konnte.
Kläger: Umständlicherer Weg sei nicht zumutbar
Stattdessen musste das Ehepaar nun einen anderen, beschwerlicheren Weg über Treppenstufen und einen Hausflur zurücklegen, um zum Haus zu gelangen. Das sei nicht zumutbar, klagte das Ehepaar aus der Pfalz, "weswegen sie von ihren Nachbarn die Beseitigung des Zauns verlangten", so das Gericht. Das Paar sah das "Notwegerecht" zu seinem Haus verletzt.
Die Richter in Frankenthal sahen das anders und wiesen die Klage ab, denn es sei dem Ehepaar möglich, über einen anderen Zugang auf sein Grundstück zu gelangen. Dass dieser Weg weniger bequem sei als der gewünschte, müsse hingenommen werden, so die Kammer.
Landgericht Frankenthal urteilte bereits im November
Die Entscheidung fiel bereits im November, wurde aber erst am Montag als "Urteil des Monats" - also als Beispiel für einen besonderen Fall der Rechtsprechung - veröffentlicht.