Nach einer Verfolgungsjagd, bei der ein Streifenwagen beschädigt wurde, muss der Autofahrer den Schaden am Polizeiauto bezahlen. Das hat das Landgericht Frankenthal entschieden.
Ein Autofahrer aus Haßloch war laut Landgericht auf der A61 bei Ludwigshafen unterwegs, als ihn die Polizei kontrollieren wollte. Der Mann gab Gas und flüchtete mit hoher Geschwindigkeit zunächst über die A61, dann über eine Bundesstraße und schließlich auf eine Kreisstraße.
Streifenwagen krachte bei Verfolgung gegen Leitplanke
Dann stoppte der Autofahrer auf einem Parkplatz neben der Kreisstraße, nachdem er kurz zuvor mit seinem Fahrzeug eine Leitplanke gestreift hatte. Der Fahrer des verfolgenden Streifenwagens entdeckte den Fluchtwagen auf dem Parkplatz und bremste stark. Dabei geriet das Polizeiauto ins Schlingern und streifte ebenfalls die Leitplanke. Schaden: 15.000 Euro.
Das Land Rheinland-Pfalz wollte den Schaden am Streifenwagen vom Mann aus Haßloch ersetzt bekommen. Der weigerte sich. Nun entschieden die Richter des Landgerichts Frankenthal: Der geflüchtete Autofahrer muss für den Schaden haften, denn die Fahrweise des Streifenwagens sei nicht völlig unangemessen gewesen. Die Verfolgungsfahrt mit hohem Tempo und das harte Bremsmanöver seien für die Beamten geboten gewesen, um den Flüchtenden zu stellen.
Mann legt Berufung ein
Der Mann aus Haßloch hat gegen die Entscheidung des Landgerichts Frankenthal Berufung eingelegt. Jetzt liegt der Fall beim Pfälzischen Oberlandesgericht in Zweibrücken.