Im Prozess um den Tod eines 17-Jährigen, der im Juli nach einer Grillparty bei Weingarten (Kreis Germersheim) erstochen wurde, sagen jetzt die Jugendlichen aus, die bei der Tat dabei waren. Angeklagt ist ein 21-jähriger Mann.
Vor dem Landgericht Frankenthal haben am Dienstag Jugendliche ausgesagt, die Zeugen der Bluttat am 1. Juli auf einer Party im Wald bei Weingarten geworden sind.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich der 21-jährige Angeklagte und das 17 Jahre alte Opfer nicht kannten, als sie auf der Party in Streit geraten sein sollen. Später sei der Angeklagte mit einem Auto zurückgekehrt und habe den 17-Jährigen getötet. Zuvor soll das spätere Opfer in das Auto des Angeklagten mit dem Handy hinein geleuchtet haben. Der Angeklagte soll daraufhin die Autotür heftig aufgestoßen, sich ein Messer gegriffen haben, ausgestiegen sein und auf den Jugendlichen eingestochen haben. Der 17-Jährige starb noch am Tatort, der mutmaßliche Täter flüchtete zunächst und wurde Stunden später festgenommen.
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Nach einer Party in Weingarten (Kreis Germersheim) soll ein junger Mann einen 17-Jährigen erstochen haben. Der Angeklagte räumte jetzt vor Gericht ein, dass er den Streit angefangen hat. Aber: "Ich war nicht auf Rache aus."
Was sagen die Augenzeugen?
Was sagen die Augenzeugen der Tat? Ein Freund des Opfers, 16 Jahre alt, schilderte dem Gericht am Dienstag, er sei mit zwei anderen - darunter der 17-Jährige - auf dem Weg zum Taxi gewesen. Er habe ins geparkte Auto des Angeklagten geleuchtet, das spätere Opfer auch. Daraufhin sei die Autotür aufgegangen, der Angeklagter mit einem Messer rausgekommen. "Was willst Du?", habe der Angeklagte gerufen. Der 17-jährige, das spätere Opfer, soll daraufhin geantwortet haben, dass er keinen Stress wolle. Dann sei es zu einer Diskussion gekommen, in deren Verlauf der 17-Jährige dem Angeklagten eine Ohrfeige verpasst habe. Der habe dadurch seine Brille verloren und anschließend zugestochen. Nach der Tat sei er mit dem Auto weggefahren. "Das Messer hatte ich gesehen und meinen Freund gewarnt: 'Der hat ein Messer!'" Von einem Streit davor auf der Party, so der Zeuge, habe er nichts mitbekommen.
Verteidiger sagt, dass das Opfer öfter aggressiv gewesen sei
Der Verteidiger des Angeklagten versuchte auf Ungereimtheiten des Zeugen zwischen den polizeilichen Vernehmungen und der heutigen Aussage aufmerksam zu machen. Dabei ging es darum, wer genau wo gestanden und mit wem Streit auf der Party gehabt haben soll. Außerdem betonte der Verteidiger, dass das Opfer öfter aggressiv gewesen sei. Der Zeuge konnte dies weder bestreiten noch bestätigen - selbst als der Richter nachhakte und sagte, dass das Opfer polizeilich bekannt war. Daraufhin ließ der Zeuge wissen: "Ich chillte ein Jahr mit der Clique. Da habe ich nichts mitbekommen."
Der zweite Augenzeuge ist ein 17-Jähriger aus Germersheim. Er wiederholte die Geschichte seines Freundes: Das Opfer habe ins Auto geleuchtet, der Angeklagte habe die Tür mit Gewalt aufgestoßen und sei mit dem Messer ausgestiegen. "Ich hätte nie gedacht, dass der zusticht, weil wir ja keinen Stress mit ihm hatten zuvor", sagte der Zeuge. Mit der flachen rechten Hand soll das Opfer laut den beiden Zeugen den Angeklagten geohrfeigt haben.
Angeklagter wirkt teilnahmslos
Der Gerichtssaal ist komplett voll. Viele Angehörige der Zeugen sind anwesend. Der Angeklagte wirkt völlig teilnahmslos. Er sitzt im roten Hemd auf der Anklagebank und sieht meist auf den Boden.
"Beleidigungen habe ich nicht gehört, aber meinem Freund (das Opfer) hat es nicht gepasst, wie der Angeklagte mit ihm redet", sagt der zweite Zeuge. Der Richter fragte mehrfach nach dem Grund für die Ohrfeige. Der Zeuge antwortete: "Ich weiß nicht, warum das Opfer die Backpfeife gegeben hat. Wenn einer ein Messer hat, ist das ja nicht so schlau."
Schlägerei auf der Party und Streit zwischen Opfer und Angeklagtem
Der dritte Zeuge aus der Clique des Opfers war ein 18-Jähriger aus Germersheim. Er sagte aus, dass das Opfer zuvor eine Schlägerei auf der Party gehabt habe. Mit wem und warum wisse er nicht. Der 17-Jährige habe eine Schürfwunde am Auge davongetragen. Durch Hörensagen habe er erfahren, dass das Opfer und der Angeklagte Streit hatten. Von der eigentlichen Tat habe er nichts gesehen. Er war mit einem größeren Abstand von etwa 50 Metern oder mehr weiter auf dem Feldweg Richtung Taxi unterwegs.
Angeklagter, Mutter und Bruder des Opfer haben bereits ausgesagt
Angeklagt ist der 21-jährige Mann aus Lingenfeld wegen Totschlags. Zuvor hatte sich bereits der Angeklagte zur Tat geäußert. Die Mutter und der 21-jährige Bruder des getöteten 17-Jährigen treten in dem Prozess als Nebenkläger auf.
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Im Prozess um den Tod eines 17-Jährigen, der im vergangenen Juli nach einer Grillparty bei Weingarten (Kreis Germersheim) erstochen wurde, hat am Mittwoch die Mutter des Opfers ausgesagt.
Darum geht es: War es Notwehr oder Totschlag?
Zentral bei dem Prozess ist die Frage, ob der 21-jährige Angeklagte tatsächlich, wie er behauptet, nach dem Ende der Party nach Weingarten zurückgekehrt war, um sein verlorenes Handy zu suchen. Er hatte behauptet aus Angst und Notwehr zugestochen zu haben, weil er sich angegriffen fühlte. Dabei spielt auch eine Rolle, ob das Opfer, wie von Zeugen vermutet, schon häufiger in Schlägereien verwickelt war.
Oder war es eher so, dass der Angeklagte über den vorangegangen Streit in der Grillhütte in Weingarten so verärgert war, dass er den Entschluss gefasst hatte, sich zu rächen? Und dann in der Folge den 17-Jährigen aktiv angegriffen und mit einem Messer tödlich verletzt hatte?
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