Ein Mann steht in Frankenthal vor Gericht, weil er einen Büchsenmacher in Carlsberg beraubt haben soll. Laut Staatsanwaltschaft hatte er ihn mit einer Waffe mit Schalldämpfer bedroht.
Der Prozess wegen schweren Raubes am Donnerstag am Landgericht Frankenthal ist nur spärlich besucht, obwohl das Thema durchaus brisant ist. Immerhin fünf Waffen soll der auffällig tätowierte Mann auf der Anklagebank im März 2022 von einem Waffenhändler in Carlsberg (Kreis Bad Dürkheim) geraubt haben. Das hat er auch zugegeben. Nur ob er ihn mit einer tödlichen Waffe bedroht hat, dass ist noch unklar.
Pistole mit Schalldämpfer mitgebracht
Der Mann hatte sich vorher telefonisch bei dem Büchsenmachermeister in Carlsberg angekündigt, weil er angeblich gebrauchte Waffen von ihm kaufen wollte. Bei dem Termin in den Geschäftsräumen des Waffenhändlers, holte der Angeklagte allerdings eine Pistole aus seinem Rucksack, schraubte einen Schalldämpfer auf – und was dann geschah, hört sich je nachdem wer beschreibt, ziemlich unterschiedlich an.
Hat Angeklagter bei Raubüberfall auf Waffenhändler gezielt?
Der Waffenhändler beschreibt mit kräftiger Stimme, dass ihm der Angeklagte zunächst zwar nur die Pistole präsentiert hat, sie dann aber auch auf ihn gerichtet hat. Als der Richter nachfragt, was er dabei gedacht habe, sagt er: "Scheiße, das ist jetzt eine 50 zu 50 Situation: Entweder er drückt ab, oder nicht“. Für ihn sei auch nicht ersichtlich gewesen, ob es eine Schreckschusspistole war, wie der Angeklagte behauptet oder eine scharfe Schusswaffe.
Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte beteuert dagegen vor Gericht nochmals, die mitgebrachte Waffe sei eine Schreckschusspistole gewesen. Er habe niemanden verletzten wollen. Als Motiv für den Raub hatte er angegeben, dass er sich und seine Familie habe schützen wollen: vor dem immer näher rückenden Ukraine-Krieg.
Gutachter sieht keine eingeschränkte Schuldfähigkeit
Der aus Frankfurt angereiste Gutachter musste sich am Verhandlungstag ein Bild vom Angeklagten machen, denn dieser hatte eine Untersuchung abgelehnt. Im Prozess beantwortete er aber Fragen: auch dazu, wieviel Kokain er so regelmäßig konsumiert hat. Im Allgemeinen waren es demnach sporadisch "ein paar 'Lines'", am Tattag selbst auch. Trotzdem geht der Gutachter davon aus, dass der Angeklagte "voll steuerungs- und einsichtsfähig" war. Und das Ukrainie-Krieg-Motiv hält er für nicht nachvollziehbar.
Am nächsten Verhandlungstag am 22. Februar sollen die Plädoyers gehalten und das Urteil gesprochen werden.
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