Am Landgericht Landau hat der Berufungsprozess gegen den sogenannten Plakatekleber von Landau begonnen. Den nutzte der Angeklagte, um zu erklären, warum er im Stadtgebiet Plakate klebt.
"Wenn jemand bestraft werden muss, dann sind das die Arbeitsämter", sagt der Angeklagte aus Landau mehrmals. Mit dem Kleben habe er begonnen, um auf Missstände bei Hartz IV aufmerksam zu machen. "Ich mache das für die Allgemeinheit. Ich bin ein Whistleblower", sagt der 60-Jährige vor dem Landauer Landgericht.
Will "Plakatekleber" in Landau weitermachen?
Eine der zentralen Fragen dieser Verhandlung: Will der Mann mit dem Plakatekleben weitermachen? Er selbst sagt dazu nichts Konkretes. Ein Gutachter für forensische Psychiatrie, der im Gerichtssaal anwesend ist, sagt: "Ja, es ist damit zu rechnen, dass er weitermacht." Die weißen Plakate mit der schwarzen Schrift tauchen immer wieder im Stadtgebiet auf. Oft stehen darauf wüste Beleidigungen in Richtung von Politikern und der örtlichen Tageszeitung.
Der vom Landgericht bestellte Gutachter hat den Plakatekleber schon öfter getroffen. Seine Einschätzung: der Mann sei intelligent und gewitzt. "Er glaubt, mit seinen Taten, ein Unrecht in der Gesellschaft aufdecken zu müssen." Der Mann habe eine "wahnhafte Störung". Vor Gericht redet der Angeklagte immer wieder rein, wiederholt seine Sätze mehrfach, damit er "endlich die Wahrheit sagen kann".
Mann hatte vom Amtsgericht Landau Gefängnisstrafe bekommen
Das Amtsgericht Landau hatte den Mann im vergangenen Juli wegen besonders schwerer, sogenannter gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Das Amtsgericht sah es damals als erwiesen an, dass er in 30 Fällen illegal jede Menge selbstgemachte Plakate in Landau angebracht hatte - unter anderem auch auf Hinweis- und Verkehrsschildern.
Neueste Plakateaktion: Einladung zu Berufungsprozess
Das Amtsgericht hatte die Haftstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt, weil der 60-Jährige Landauer ein Wiederholungstäter ist, also seit vielen Jahren seine Plakate mit schwer löslichem Klebstoff im Stadtgebiet anbringt. Gegen das Urteil hatte der Mann Berufung eingelegt. Deshalb musste er noch nicht ins Gefängnis und der Fall wird seit Montag vor der höheren Instanz, also dem Landgericht Landau, neu verhandelt.
Vor dem Prozess-Start vor dem Landgericht war der Angeklagte offenbar weiter im Stadtgebiet aktiv. Laut Ermittlungsbehörden liegen deshalb bereits mehrere Anzeigen gegen ihn vor. Auf seinen jüngsten Plakaten hatte er dazu eingeladen, seine Berufungsverhandlung zu besuchen.
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