Die Stellungnahme eines Gutachters belastet die beiden Handwerker, die bei einer Explosion in Speyer im vergangenen August schwer verletzt wurden. Sie waren offenbar nicht sorgfältig genug.
Laut Staatsanwaltschaft liegt das schriftliche Gutachten zu der Explosion in einem Wohn- und Geschäftshaus Ende August immer noch nicht vor. Allerdings sei der Gutachter um eine Stellungnahme gebeten worden, auch wegen des großen Medieninteresses. Darin bekräftigt der Gutachter, dass eine Gasleitung angeschnitten wurde, wie Ermittler es bereits wenige Wochen nach der Explosion festgestellt hatten. Weiter heißt es allerdings, dass diese Leitung mit Gas unter Druck stand und dass ein Absperrventil keinen technischen Defekt aufweist.
Gas im Haus war nicht abgestellt worden
Dass das Ventil intakt war, lässt nach Angaben des Leitenden Oberstaatsanwalts, Hubert Ströber, den Schluss zu, dass das Gas vor den Arbeiten nicht abgestellt worden war. Die Ermittlungen gegen die beiden Handwerker würden deshalb fortgeführt. Die beiden wurden bei der Explosion am 25. August 2022 schwer verletzt. Sie sind aus dem Krankenhaus entlassen. Bislang verweigern sie die Aussage. Es ist noch nicht geklärt, ob sie fachlich qualifiziert waren, an Gasleitungen zu arbeiten. Laut Staatsanwaltschaft haben sie bisher keine entsprechenden Unterlagen vorgelegt. Dazu sind sie nicht verpflichtet.
Neben den zwei Handwerkern im Gebäude wurden auch zwei Passantinnen vor dem Haus durch umherfliegende Glassplitter verletzt: eine von ihnen schwer, eine Jugendliche leicht. Das Gebäude steht seit 2019 leer. Es gehört der Stadt Speyer, die die Umbauarbeiten in dem Haus veranlasst hat, nach Angaben der Stadt durch ein externes Architekturbüro. Den Schaden schätzt die Staatsanwaltschaft auf etwa eine halbe Million Euro.