Halskratzen, Schnupfen, Husten - bei einer Erkältung konnte man sich bislang telefonisch krankschreiben lassen. Damit ist jetzt Schluss. Gesundheitsminister Hoch fordert, das Konzept grundsätzlich zu überdenken.
Die Corona-Sonderregelung habe das Praxispersonal entlastet und leicht Erkältete davor geschützt, sich in vollen Wartezimmern weitere Infektionen einzufangen, so Minister Clemens Hoch (SPD) weiter. Er sprach sich dafür aus, das Konzept der Krankschreibung zu überdenken. Nicht jeder Erkrankte solle künftig noch in die Praxis gehen müssen, um sich krankschreiben zu lassen.
Hoch: "Nicht mehr zeitgemäß"
"Ich halte es nicht mehr für zeitgemäß, wenn erkrankte Menschen möglicherweise auch mit ansteckenden Symptomen zwingend überlastete Praxen aufsuchen sollen, nur, weil eine Bescheinigung über das Offensichtliche ausgestellt werden muss", sagte Hoch. "Hier sind wir medizinisch und technisch eigentlich viel weiter vorangeschritten." Es gelte, auch außerhalb einer laufenden Pandemie alle Möglichkeiten zu nutzen, um leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander zu trennen, Kontakte zu reduzieren und gleichzeitig das medizinische Personal zu entlasten, sagte der Minister weiter. Wie genau er sich das neue Konzept vorstellt, ließ er offen.
Corona-Sonderregelung läuft aus
Die Corona-Sonderregelung zu telefonischen Krankschreibungen bei leichten Erkältungsbeschwerden gilt ab 1. April nicht mehr. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen hatte sie seit Ende März 2020 mehrfach verlängert, um unnötige Kontakte zu reduzieren und Corona-Infektionen zu vermeiden. Angesichts der entspannteren Pandemie-Lage läuft die Regelung nun aber aus. Patientinnen und Patienten müssen wieder in die Praxen gehen, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauchen - auch wenn sie keine Medikamente benötigen.
Auch Hausärzte haben sich dafür ausgesprochen, die telefonische Krankschreibung beizubehalten. Das Ende der Regelung könne die Versorgung gefährden.