Am 9. Juni 2024 werden in Rheinland-Pfalz viele Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sowie viele kommunale Parlamente gewählt. Doch wie wird man eigentlich selbst Kandidat?
Am 9. Juni an die Urne zur Kommunalwahl oder zur Europawahl gehen? Ehrensache für viele. Für einige wenige Engagierte aber auch der Einstieg in die Kommunalpolitik. Doch wie wird man eigentlich selbst Kommunalpolitiker und welche Voraussetzung sollte man mitbringen? Die wichtigsten Infos:
- Wer kann Kommunalpolitiker in RLP werden?
- Wie wird man Kandidat für die Kommunalwahl?
- Wie funktioniert eine Listenaufstellung?
- Welche Fristen müssen eingehalten werden?
- Wie erfahren die Menschen, dass ich kandiere?
- Was erwartet mich, wenn ich gewählt werde?
Wer kann Kommunalpolitiker in RLP werden?
Im Prinzip kann jeder für ein kommunales Gremium wie Gemeinderat oder Kreistag kandidieren, der EU-Bürger und mindestens 18 Jahre alt ist. Weitere Voraussetzung: Er oder sie muss seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis wohnen, in dem er oder sie antreten will, oder dort den Hauptwohnsitz haben. Auch wer sich als hauptamtlicher Bürgermeister oder Landrat bewirbt, muss mindestens 18 Jahre alt sein - zugleich aber auch unter 65 Jahre.
Wie wird man Kandidat bei der Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz?
Kommunalpolitik ist nichts für Einzelkämpfer. Man muss sich einer Partei anschließen oder eine Wählergruppe hinter sich bringen. Wer also Mitglied in einem kommunalen Parlament (Stadt- und Gemeinderat oder Kreistag) werden will, muss sich von einer Partei oder einer Wählergruppe in einer Versammlung aufstellen lassen.
Anders ist das bei Direktwahlen - wie etwa die Wahl des Bürgermeisters oder des Ortsvorstehers. Da können neben Personen, die von Parteien oder Wählgruppen als Kandidat aufgestellt werden, auch sogenannte Einzelbewerber antreten. Die brauchen aber - anders als etwa der amtierende Ortsvorsteher, Bürgermeister oder Landrat - in Gemeinden mit mehr als 500 Einwohnern Unterstützungsunterschriften. So ganz ohne Rückendeckung geht es also auch hier nicht.
Wie funktioniert eine Listenaufstellung?
Wer sich wählen lassen will, muss zunächst auf eine Liste. Die Listen werden von Parteien oder Wählergruppen zusammengestellt. Das Aufstellungsverfahren erfolgt nach gesetzlichen Regeln. In einer Versammlung - der so genannten Aufstellungsversammlung - wird über die Bewerber in geheimer Wahl abgestimmt. Die Personen, die sich zur Wahl stellen, stellen dafür sich selbst und ihr Programm vor.
Das Ganze wird schriftlich festgehalten und dann zusammen mit dem Wahlvorschlag und weiteren Erklärungen der Bewerber sowie Wählbarkeitsbescheinigungen beim zuständigen Wahlleiter oder bei der Gemeindeverwaltung eingereicht.
Welche Fristen müssen eingehalten werden?
Die Kandidatenlisten müssen bis spätestens am 48. Tag vor der Wahl, also dieses Jahr bis 18 Uhr am 22. April 2024 eingereicht werden. Der Wahlleiter prüft dann, ob sie ordnungsgemäß und vollständig sind.
Wie erfahren die Menschen, dass ich kandiere?
In der Regel informieren Parteien und Wählergruppen über ihre Wahlprogramme und Kandidierenden auf ihren Webseiten, mit Wahlplakaten oder über die Sozialen Medien. Es hilft aber auch, sich rechtzeitig vor Ort bekannt zu machen - etwa auf Festen, an Wahlkampfständen oder öffentlichen Veranstaltungen. Wer noch mehr von sich preisgeben will, kann auch eine eigene Webseite einrichten oder seine Ideen und Ziele über ein Social-Media-Account kundtun.
Was erwartet mich, wenn ich gewählt werde?
Aktive Demokratie und jede Menge Entscheidungsspielraum. Parteien, Vereine und Interessengruppen machen ihren Einfluss geltend. Es wird geredet, gestritten, Kompromisse gesucht und am Ende wird entschieden. Zum Beispiel darüber, ob es einen neuen Sportplatz geben wird oder ob eine neue Fußgängerzone geplant wird. Oder ob ein neues Windrad gebaut oder die Dorfstraße erneuert werden soll. Man entscheidet mit über Infrastruktur, kulturelle Projekte und Finanzen der Gemeinden.
Beispiel gefällig? Einfach mal reinklicken in das Protokoll der Kreistagssitzung Bitburg-Prüm.
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