Vor dem Koblenzer Landgericht muss sich ein Mann wegen Mordes verantworten. Er soll im Dezember 2022 in Neuhäusel im Westerwaldkreis seine frühere Lebensgefährtin getötet haben.
Der zuletzt in Niedersachsen stationierte Soldat soll auf einem Pendlerparkplatz in Neuhäusel in seinem Auto seine 21-jährige frühere Lebensgefährtin durch zahlreiche Messerstiche "heimtückisch" und "aus niederen Beweggründen" getötet haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Deswegen ist der Mann unter anderem wegen Mordes angeklagt. Grund war den Angaben zufolge, dass die Frau der Beziehung zwischen den beiden keine weitere Chance mehr geben wollte.
Angeklagter rang bei Schilderungen zu Verletzungen um Fassung
Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Koblenz wirkte der Angeklagte zunächst relativ ruhig. Erst als die Anklage verlesen wurde und die Staatsanwaltschaft die Verletzungen schilderte, die er seiner Ex-Freundin mit insgesamt 23 Messerstichen zugefügt haben soll, hat der Angeklagte um Fassung gerungen.
Polizei entdeckte Leiche auf dem Beifahrersitz auf der A3 bei Dierdorf
Der 32-Jährige soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft nach der Tat zunächst ziellos umhergefahren sein und später absichtlich einen Verkehrsunfall auf der A3 in der Nähe der Anschlussstelle Mogendorf verursacht haben. Dabei sei er auf das Heck eines anderen Fahrzeugs aufgefahren, kollidierte laut Anklage dann mit der Mittelleitplanke und entfernte sich unerlaubt vom Unfallort.
Auf Höhe der Anschlussstelle Dierdorf sei der Bundeswehrsoldat erneut mit der Leitplanke kollidiert, bevor er am Unfallort vorläufig festgenommen werden konnte. Die Leiche der Ex-Freundin soll sich laut Anklage die ganze Fahrt über auf dem Beifahrersitz befunden haben.
Prozessbeginn: Ersthelfer zu Fund auf der A3 befragt
An diesem ersten Prozesstag wurden bereits erste Zeugen befragt und zwar die Ersthelfer, die das Auto nach dem Unfall auf der A3 bei Dierdorf auf der Leitplanke hatten hängen sehen. Sie haben geschildert, wie sie zum Auto kamen, die Türen zunächst verschlossen waren und der Angeklagte erstmal gar nicht reagiert habe. Erst später hätten sie dann noch jemanden auf dem Beifahrersitz entdeckt.
Irgendwann soll der Angeklagte das Fenster so weit geöffnet haben, dass sie die Autotüren öffnen konnten. Dann hätten sie die Frau aus dem Auto geholt und angefangen sie zu reanimieren, bis die Rettungskräfte kamen. Der Angeklagte habe in der Zeit stark alkoholisiert und abwesend gewirkt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden bei dem Angeklagten später in der Nacht 1,75 Promille im Blut festgestellt.
Am ersten Prozesstag vor dem Koblenzer Landgericht sollen noch weitere Zeugen gehört werden. Deren Aussagen könnten am Ende entscheidend für das Gericht sein, wenn der Angeklagte weiter schweigen sollte. Für den Prozess sind aktuell noch fünf weitere Verhandlungstermine geplant.