Die Landesschiedskommission der Linken Rheinland-Pfalz hat entschieden, den Kreisvorsitzenden im Rhein-Hunsrück-Kreis, Roger Mallmenn, aus der Partei auszuschließen.
Eine offizielle Begründung für den Parteiausschluss nannte ein Parteisprecher zunächst nicht. Der Landesvorstand der Linken Rheinland-Pfalz hatte im August 2022 das Ausschlussverfahren gegen Roger Mallmenn beschlossen. Ihm war parteischädigendes sowie ehrverletzendes und sexistisches Verhalten vorgeworfen worden.
Vorwurf: Fotos von Parteikollegin sexistisch kommentiert
Unter anderem hatte die im vergangenen Sommer aus der Partei ausgetretene Landesvorsitzende der rheinland-pfälzischen Linken, Melanie Wery-Sims, Mallmenn vorgeworfen, Fotos von ihr auf Facebook sexistisch kommentiert zu haben.
Mallmenn wies die Vorwürfe damals zurück. Er sagte dem SWR, der Landesverband wolle vom eigenen Sexismus ablenken, indem er ihn zum Sündenbock mache. Die Vorwürfe gegen ihn seien haltlos. Er habe niemanden sexistisch beleidigt.
Der Co-Vorsitzende der rheinland-pfälzischen Linken, Stefan Glander hatte im vergangenen Sommer SWR-Informationen bestätigt, nach denen bei den rheinland-pfälzischen Linken im Frühjahr 2022 ein Mitglied im Landesvorstand wegen eines Sexismus-Vorfalls zurückgetreten war.
Parteiausschluss von Roger Mallmenn gilt sofort
Nach Angaben des Parteisprechers gilt der Ausschluss Mallmenns sofort. Mallmenn könne gegen die Entscheidung Widerspruch bei der Bundesschiedskommission einlegen.
Der Landesvorstand begrüßt den Parteiausschluss nach Angaben des Parteisprechers als Signal für einen solidarischeren und respektvolleren Umgang in der Landespartei.
Ermittlungen gegen Wery-Sims
Unterdessen ermittelt im Zusammenhang mit dem Fall Mallmenn jetzt offenbar die Staatsanwaltschaft Trier gegen Wery-Sims. Das hatte am Freitag das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet. Gegen die ehemalige Linken-Landeschefin soll der Anfangsverdacht der Verleumdung im Internet im Raum stehen. Die Staatsanwaltschaft prüfe nun, ob bei ihren Äußerungen in Bezug auf Mallmenn ein Straftatbestand erfüllt sei.