Tachoanzeige im Auto. Ein Autofahrer, der Ende August bei Güllesheim im Kreis Altenkirchen mehrfach viel zu schnell unterwegs war, ist jetzt verurteilt worden.

Sportwagen für Hochzeitsfeier gemietet

Nach illegalem Autorennen im Westerwald: Fahrer zu Geldstrafe verurteilt

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Autor/in
Sandra Thyssen
Bild von Multimediareporterin Sandra Thyssen aus dem SWR-Regionalstudio Koblenz

Ein Autofahrer, der Ende August bei Güllesheim im Kreis Altenkirchen mehrfach viel zu schnell unterwegs war, ist jetzt verurteilt worden. Das teilte die Polizei in Straßenhaus mit.

Mit einem grauen Sportwagen sei der 27-jährige Mann aus Nordrhein-Westfalen Ende August durch die Straßen bei Güllesheim im Kreis Altenkirchen gerast. Dabei soll es sich um ein illegales Autorennen gehandelt haben, so die Polizei.

Sie habe den Fahrer und seine drei Beifahrer am Ortseingang von Güllesheim angehalten und kontrolliert. Dabei stellten die Beamten den Angaben zufolge fest, dass einer der Beifahrer die Fahrt mit seinem Smartphone gefilmt hatte.

Illegales Autorennen: Mehrfach viel zu schnell unterwegs

Die Polizei in Straßenhaus habe das Mobiltelefon sichergestellt und die vier Männer befragt. Dabei sei herausgekommen, dass sie offenbar mehrere Verstöße und Straftaten begangen hatten. Beispielsweise sei der Fahrer mit 132 Kilometer pro Stunde durch eine Ortschaft gerast.

Einmal sei er mit 192 und einmal mit 170 Stundenkilometern bei erlaubtem Tempo 100 außerhalb geschlossener Ortschaften gefahren. Der 27-Jährige ist nach Polizeiangaben außerdem durch die Kurven gerast, hat unerlaubt überholt und während des illegalen Autorennens andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Folge der Raserei: Geldstrafe und Führerschein weg

Das Auto des Mannes wurde im Zuge der Ermittlungen sichergestellt. Er hatte den Sportwagen für eine Hochzeitsfeier angemietet, heißt es.

Drei Monate nach der Raserfahrt im Westerwald muss er nun die Konsequenzen tragen: Er wurde laut Polizei zu einer Geldstrafe von 3.500 Euro verurteilt. Außerdem habe der Autofahrer seinen Führerschein für ein Jahr abgeben müssen.

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