Eine Lehrerin aus dem Westerwald, die wegen des Besitzes eines kinderpornografischen Videos angeklagt war, muss sich nicht vor Gericht verantworten. Das hat das Amtsgericht Montabaur entschieden.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte die Frau im Sommer angeklagt, weil sie sich ein intimes Video über eine Schülerin hatte schicken lassen, das an der Schule im Westerwald kursierte. Sie habe damit die Mutter der Schülerin warnen wollen, hatte die Lehrerin damals erklärt.
Lehrerin ließ sich Video von Mitschüler schicken
Die Ermittlungen hätten nun ergeben, dass die Lehrerin ein vertrauliches Gespräch mit der damals 13-jährigen Schülerin über das intime Video geführt habe, so das Amtsgericht Montabaur. Da die Schülerin mutmaßlich nicht mehr im Besitz des Videos war, soll die Lehrerin einen ihr von der Schülerin genannten minderjährigen Mitschüler, der das Video beschaffen konnte, aufgefordert haben, das Video an ihre E-Mail-Adresse zu senden.
Die Lehrerin soll laut Amtsgericht die Videodatei dann ungeöffnet an die Mutter der 13-Jährigen weitergeleitet haben, damit sie mit dem Video Anzeige bei der Polizei erstatten konnte. Doch damit hat die Lehrerin sich selbst strafbar gemacht. Die Staatsanwaltschaft sei verpflichtet, gegen die Frau zu ermitteln und sie anzuklagen, sagte damals der leitende Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler dem SWR, auch wenn die Ermittler davon ausgingen, dass die Lehrerin in besten Absichten gehandelt habe.
Amtsgericht: Lehrerin hat pädagogisch und fürsorglich gehandelt
Das Amtsgericht Montabaur hat jetzt anders entschieden. Das Gericht sieht demnach keine Schuld bei der Lehrerin. Sie "habe im konkreten Fall in pädagogischer und fürsorglicher Verantwortung aus ihrer besonderen Vertrauensstellung für die verzweifelte Schülerin bei einem höchst intimen, auch zeitlich drängenden Problem rücksichtsvoll und zielführend gehandelt", so die Begründung. Daher werde die Anklage nicht vor Gericht zugelassen. Die Staatsanwaltschaft Koblenz kann gegen die Entscheidung des Gerichts Beschwerde eingelegt. Auf SWR-Anfrage teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass sie sich durch eine Entscheidung des übergeordneten Landgerichts erhofft, mehr Rechtssicherheit zu erhalten, wie künftige Fälle zu behandeln sind.