Haftbeschwerde war erfolgreich

Doppelmord in Mainz - Klaus Bräunig nach mehr als 53 Jahren frei

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Mit seinem Fall hatte sich sogar das Verfassungsgericht Karlsruhe befasst: Die Anwältin von Klaus Bräunig hatte dort Beschwerde gegen seine Haftdauer eingelegt - mit Erfolg. Nun ist der verurteilte Doppelmörder frei.

Mehr als 53 Jahre lang saß Klaus Bräunig im Gefängnis - für einen Doppelmord an einer Mainzer Kinderärztin und deren Tochter im Jahr 1970. Das Gericht hatte ihn schuldig gesprochen, die beiden erstochen zu haben. Jetzt hat er das Gefängnis, die Justizvollzugsanstalt in Diez, verlassen. Wie seine Anwältin am Mittwoch mitteilte, hat das Landgericht Koblenz seine lebenslange Freiheitsstrafe am 9. September 2023 zur Bewährung ausgesetzt. Demnach hat die Staatsanwaltschaft diese Entscheidung akzeptiert.

Nach Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe kam Bewährung in Gang

Bräunigs Freilassung war eine Begutachtung durch das Landgericht Koblenz vorausgegangen. Dieses Gutachten ging für den verurteilten Doppelmörder laut seiner Anwältin positiv aus - von ihm gehe keine Gefahr mehr aus. Zuvor hatte Bräunig vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geklagt. Er hatte sich dort dagegen gewehrt, dass seine letzten Anträge auf Aussetzen des Strafrestes auf Bewährung vom Landgericht und auch vom Oberlandesgericht Koblenz abgelehnt worden waren.

Das Bundesverfassungsgericht hatte daraufhin Ende März dieses Jahres entschieden, dass das Landgericht Koblenz erneut prüfen müsse, ob die Strafe ausgesetzt werden könne. Nach so langer Haft habe der grundsätzliche Freiheitsanspruch großes Gewicht, hieß es in der Begründung. Das Bundesverfassungsgericht hat aber nicht darüber entschieden, ob Bräunig schuldig ist oder nicht.

Klaus Bräunig bestreitet die Tat und will rehabilitiert werden

Seit Jahren bestreitet Klaus Bräunig, die beiden Frauenmorde in Mainz begangen zu haben. Laut Anwältin hat ihr Mandant zwar seine Freiheit wiedererlangt, doch er möchte rehabilitiert und vom Vorwurf des Doppelmordes freigesprochen werden. Die Verteidigerin Bräunigs spricht von neuen Erkenntnissen und dem Zweifel an Bräunigs Schuld. 

Nach Ausstrahlung der SWR-Doku über den Fall Bräunig ergaben sich für die Anwältin neue Hinweise, um sich für eine Wiederaufnahme des Falls einzusetzen. Einen entsprechenden Antrag habe sie bereits im Frühjahr 2023 gestellt. Er werde durch das Landgericht Bad Kreuznach geprüft.

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Nach mehr als 50 Jahren wieder in Freiheit

Bräunig selbst teilte dem SWR mit, er freue sich darüber, wieder in Freiheit zu sein. Allerdings komme seine Freilassung für ihn 20 bis 30 Jahre zu spät. Der 79-Jährige lebt nach eigenen Angaben jetzt in Hessen. Er hoffe weiter darauf, noch rehabilitiert zu werden, sagt Bräunig.

Nach wie vor betont er, dass er den Doppelmord nicht begangen habe. In den Vernehmungen Anfang der 70er hatte er zunächst gestanden, später aber sein Geständnis widerrufen. Es gab keine Fingerabdrücke oder Blutspuren von ihm am Tatort. Das Urteil gegen Bräunig galt bereits damals als umstritten.

Mainz

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