Die Stadt Koblenz hat eine Katzenschutzverordnung erlassen, die ab Juli gilt. Danach müssen Eigentümer konkrete Auflagen erfüllen, wenn ihre Katzen ins Freie dürfen.
Nach Angaben der Stadtverwaltung Koblenz müssen künftig alle Katzen, die im Freien herumlaufen, kastriert sein, einen Mikrochip tragen und im Heimtierregister eingetragen sein. Anlass für die Katzenschutzverordnung in Koblenz sei der oft erbärmliche Zustand freilebender Katzen, teilte die Stadt mit.
Katzenschutzverordnung tritt in Koblenz im Juli in Kraft
Nach Angaben der Stadt Koblenz, sterben herrenlose Katzen viermal so früh wie Hauskatzen, frei geborene Jungtiere noch früher. Alle seien von Parasiten befallen, unterernährt und krank und würden nicht tierärztlich versorgt.
Das Ziel sei es deshalb, die hohe Anzahl halterloser Katzen zu minimieren. So sollen den Tieren künftig "erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden" erspart werden, heißt es in der Katzenschutzverordnung der Stadt Koblenz. Sie soll am 1. Juli 2023 in Kraft treten.
Eingeschränkter Auslauf für fortpflanzungsfähige Katzen
Ab dann müssen die Halter vor allem sicherstellen, dass Katzen, die sich fortpflanzen können, "keinen unkontrollierten freien Auslauf haben." Weiter heißt es in der Verordnung wörtlich: "Soll der Katze kontrollierter Auslauf gewährt werden, so ist ihr ein ausbruchsicheres eingezäuntes Areal zur Verfügung zu stellen."
Wer das für seine Katze nicht sicherstellen kann, muss sie bei einem Tierarzt kastrieren lassen. Freilaufende Katzen, die in der Stadt gefunden werden und für die kein Halter ermittelt werden kann, werden laut Schutzverordnung auf Anordnung der Stadt von einem Tierarzt kastriert und danach wieder in die Freiheit entlassen.
Katzenhilfe Koblenz forderte Katzenschutzverordnung
Bereits hatte 2019 die Katzenhilfe eine solche Katzenschutzverordnung für Koblenz gefordert, damit sich herrenlose Katzen nicht unkontrolliert vermehren. So wie das nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes auch schon andere Kommunen im Norden von Rheinland-Pfalz getan haben, etwa die Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Maifeld und Weißenthurm oder die Städte Andernach und Neuwied.
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